Einspruch gegen UVP-Bescheid durch Gasteiner Tourismusunternehmer

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Das Generationenprojekt Schlossalm der Gasteiner Bergbahnen verzögert sich um unbestimmte Zeit. Der positive Bescheid des Landes Salzburg nach Abschluss des UVP-Verfahrens wurde von einem neben der Bergbahn befindlichen Gastronomen und Pensionsbetreiber beeinsprucht. Das teilte der Verfahrensleiter, Rudolf Prizovsky vom Referat Verkehrsunternehmen des Landes mit. Damit wird das größte Investitionsvorhaben in der Geschichte der Gasteiner Bergbahnen AG auf unbestimmte Zeit verzögert.
Inhaltlich richtet sich der Einspruch gegen die derzeit laufenden Straßenbaumaßnahmen des Landes und der Marktgemeinde Bad Hofgastein, welche die Einfahrt von der Bundesstraße in das Ortszentrum neu regeln. Trotzdem wird der UVP-Bescheid für die Modernisierung der Schlossalm zur Gänze angefochten.

Ein Mann stoppt den Bau

Durch die Verlegung der Fußgängerunterführung befürchtet der Unternehmer eine Standortbenachteiligung in dem Sinn, dass seine Betriebe mehr oder weniger stark abgeschnitten und daher in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden. Bereits im Laufe des Verfahrens wurde durch die Behörde festgestellt, dass die Straßenbaumaßnahmen nicht Teil des UVP-Verfahrens der Gasteiner Bergbahnen AG sind.

Wirtschaftlicher Schaden

Für die Gasteiner Bergbahnen und den Tourismus des Gasteiner Tals hat dieser Einspruch unangenehme Folgen: „Wir können zum derzeitigen Zeitpunkt weder abschätzen, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, noch wie lange das Verfahren dauern wird, erklären die Vorstände der Gasteiner Bergbahnen AG, Franz Schafflinger und Wolfgang Egger. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für die Gasteiner Bergbahnen und für die gesamte Tourismuswirtschaft des Tales sind derzeit noch nicht abschätzbar. Mit einem Investitionsvolumen von 90 Millionen Euro würde vom Projekt auch ein wichtiger Konjunkturimpuls für die regionale Bauwirtschaft ausgehen.“

Unverständnis bei Bergbahnen

Für die Gasteiner Bergbahnen ist der vom Unternehmer behauptete Zusammenhang zwischen dem Straßenprojekt des Landes und der Gemeinde sowie dem UVP Projekt nicht nachvollziehbar: „An der Zu- und Abfahrt zum Parkplatz der Bergbahnen ändert sich durch das Projekt überhaupt nichts. Der Kreisverkehr dient der Anbindung an den Ort und der kreuzungsfreien Einbindung zweier Ortsteile und hat mit den Bergbahnen rein gar nichts zu tun. Eine wirtschaftliche Gefährdung der Unternehmen des Gastronomen ist weder durch das Projekt der Bergbahnen noch durch das Straßenprojekt abzuleiten. Durch den Abtrag der Standseilbahn wäre künftig auch eine direkte Zufahrtsmöglichkeit von der Hauptskiabfahrt zum Betrieb möglich. Er ist einer der Gewerbebetriebe, die in Bad Hofgastein „ski in – ski out“ anbieten können. Durch die Umsetzung des Projektes wird die Schlossalm wieder der zentrale Hauptzugang in das Skigebiet. Insgesamt erfährt dadurch die Liegenschaft des Beschwerdeführers sogar eine Aufwertung", so Schafflinger und Egger.

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