Quarantäne
Maßnahmen für Flachau, das Großarltal und das Gasteinertal

Dorfgastein ist wie Bad Hofgastein und Bad Gastein bis zum 31. März unter Quarantäne. | Foto: Gasteinertal Tourismus
  • Dorfgastein ist wie Bad Hofgastein und Bad Gastein bis zum 31. März unter Quarantäne.
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Schlag 24 Uhr am 18. März 2020 sind Flachau, das Großarltal und das Gasteinertal unter Quarantäne gestellt worden. Das Land Salzburg hat die wichtigsten Punkte dieser Verordnung zusammengefasst.

PONGAU. Sechs Gemeinden sind im Pongau von der Quarantäne-Verordnung betroffen, für die Bewohner gelten innerhalb ihrer Gemeinden die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Bis zum 31. März sollen die Gemeinden vom restlichen Pongau isoliert werden.

Ausnahmen

Die Sperre gilt nicht für Zu- und Abfahrt von unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus dürfen Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung gemacht werden. Laut dem Landesmedienzentrum Salzburg ist die Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischen Gütern gesichert.

Schlüsselberufe dürfen pendeln

Ihre Gemeinden verlassen dürfen die Bewohner nur, wenn sie "nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist". Zufahren dürfen nur Personen die einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in den Gemeinden haben und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten.

Pflegekräfte sind Sonderfall

Bei Pflegekräften die bisher in die Gemeinden gependelt sind muss Rücksprache mit dem Dienstgeber über den weitern Verlauf gehalten werden. Entscheidend ist ob die Person unverzichtbar ist und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Auch hier ist eine Beobachtung des Gesundheitszustandes notwendig.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin

Innerhalb der isolierten Gebiete gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen. Weiterhin gibt es nur vier Gründe weshalb der Wohnsitz verlassen werden darf:

  • um dem Beruf nachzugehen
  • um Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen
  • um andere zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, sich selber zu versorgen
  • Spazieren gehen oder Sport im Freien, aber nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt.

Busse fahren in den Gemeinden

Gasteinertal: Die Buslinie 550 wird zwischen Dorfgastein und Böckstein nach Samstag-Fahrplan geführt, ebenso die Buslinie 555 zwischen Bad Hofgastein und Bad Gastein. Die Buslinien 557, 558, 559 (Ortsverkehr Bad Hofgastein) verkehren im Ferienfahrplan. Über die restlichen Zubringerlinien innerhalb des Tals laufen die Abstimmungen mit den Bürgermeistern.
Großarltal: Die Buslinie 540 fährt als Binnenlinie zwischen Großarl und Hüttschlag nach Samstag-Fahrplan.
Flachau: Die Buslinie 522 wird eingestellt und die Buslinie 520 Radstadt - Altenmarkt - Wagrain - St. Johann hält während der Quarantänezeit nicht auf Flachauer Gemeindegebiet. 

Bahnverkehr im Gasteinertal

Der ÖBB-Fernverkehr wird in den Bahnhöfen des Gasteinertals durchfahren, die Nahverkehrszüge in der Früh und am Abend werden nur zwischen Schwarzach-St. Veit und Freilassing geführt. Der Autoreisezugverkehr der Tauernschleuse zwischen Böckstein und Mallnitz wird bis auf Weiteres eingestellt.

Abgereiste Gäste

Nach dem die Quarantäne von offizieller Seite bestätigt wurde, haben sich viele Gäste und Skifahrer die in letzter Zeit in den Gemeinden waren bei den öffentlichen Hotlines gemeldet. Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz dazu: „Bitte die Regeln, die ganz allgemein gelten, nämlich die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und zu Hause zu bleiben, einhalten und laufend den Gesundheitszustand beobachten. Wenn Symptome auftreten, dann bitte den Hausarzt telefonisch kontaktieren oder die 1450 wählen."

Flachau fordert Gäste zur Isolation auf

Gäste, die sich in den letzten zehn Tagen in Flachau aufgehalten haben, werden von Bürgermeister Thomas Oberreiter um eine freiwillige zweiwöchige Quarantäne gebeten. „Diese direkt betroffenen Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, auch sämtliche Personen, mit denen sie während und seit ihrer Rückkehr aus Flachau persönlich in Kontakt gekommen sind, zu informieren. Die Gäste haben es durch ihr Verhalten in der Hand, ob sie auch andere Menschen anstecken oder Verantwortung übernehmen und in freiwilliger Quarantäne bleiben“, sagt Oberreiter.

Neben Flachau stehen auch bald das Großarltal und Gasteinertal unter Quarantäne

Weitere Informationen zum Thema Corona in Salzburg finden Sie >>>HIER<<<

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