Skigebiete geschlossen
So laufen die Ausfahrtstests in Radstadt und Bad Hofgastein ab
Das Landesmedienzentrum Salzburg verrät Details zu den Ausfahrtsbeschränkungen, die ab Freitag in Bad Hofgastein und Radstadt gelten. Für die örtlichen Skigebiete stellen die Verordnungen einen Zwangsstopp dar.
RADSTADT, BAD HOFGASTEIN. Aufgrund der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen und hoher Inzidenzzahlen in den Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein hat das Land Salzburg ab kommendem Freitag, 0 Uhr, Ausfahrtsbeschränkungen für die beiden Pongauer Orte verordnet. Verpflichtende Ausfahrtstests ab 16 Jahren und umfangreiche Kontrollen sollen zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen.
PCR- oder Antigen-Test gültig
Die verpflichtenden Ausfahrtstests gelten in Radstadt und Bad Hofgastein ab Freitag, 5. März, 0 Uhr, bis Donnerstag, 18. März, 24 Uhr. Möglich ist eine Ausfahrt aus den Orten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test. Die Regelung gilt für Personen ab 16 Jahren, das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Von den Ausfahrtstests ausgenommen sind:
- Durchreisende ohne Zwischenstopp
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
- Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als sechs Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
Örtliche Skigebiete stellen Betrieb ein
Aufgrund der Maßnahmen werden auch die Skischaukel Schlossalm-Angertal-Stubnerkogel in Gastein sowie die Skischaukel Radstadt-Altenmarkt ihren Betrieb einstellen. Die verpflichtenden Tests bei der Ausreise aus dem Gemeindegebiet würden "es nicht mehr möglich machen, einen gastorientierten Skibetrieb aufrechtzuerhalten. Die Skisaison in Radstadt-Altenmarkt wird daher mit Donnerstag vorzeitig eingestellt", heißt es dazu von den Betreibern im Ennspongau. In Bad Hofgastein und Bad Gastein ist eine Wiederaufnahme des Skibetriebs ab 19. März geplant, das Angebot wird noch festgelegt.
Impfung befreit nicht von Testpflicht
Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests in den beiden Pongauer Gemeinden auch für geimpfte Personen verpflichtend. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist unmittelbar nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.
Erweiterte Testmöglichkeiten ab 5. März
Damit für die verpflichtenden Ausfahrtstests genügend Kapazitäten bereitstehen, wird das Angebot an kostenlosen Tests mit Anmeldung ab Freitag entsprechend erweitert. Die Öffnungszeiten im Überblick:
- Radstadt: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 9 bis 16 Uhr
- Bad Hofgastein: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 9 bis 16 Uhr
- Altenmarkt: Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr
>>> Mehr News aus dem Pongau findest du >>HIER<<
Mehr zum Thema:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.