Neue Arbeitsplätze: Pongau wird Modellregion für Beschäftigungsaktion
PONGAU (aho). Um die Arbeitslosigkeit von Menschen über 50 einzudämmen, startet die Bundesregierung die "Beschäftigungsaktion 20.000" und will damit neue gemeinnützige Arbeitsplätze schaffen. Während das Projekt mit Jahresbeginn 2018 bundesweit durchstartet, beginnt die Aktion in der Pilotregion Pongau bereits am 1. Juli 2017.
Insgesamt 20.000 Arbeitsplätze sollen in ganz Österreich für jene Menschen geschaffen werden, die über 50 Jahre alt und länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung sind. Rund 1.500 Arbeitskräfte im Bundesland Salzburg haben schon mindestens ein Jahr lang keinen Job. Im Pongau liegt die Zahl der Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren bei 134 (+10,5 Prozent zum Vorjahr).
Ziel: 40 neue Arbeitsplätze
Thomas Burgstaller, Leiter der AMS-Geschäftsstelle Bischofshofen, befindet sich bereits in Gesprächen mit potentiellen Beschäftigungsträgern – für vorerst 40 neue Arbeitsplätze in der Modellregion Pongau im Jahr 2017. Später sollen es landesweit rund 600 neue Stellen für Langzeitarbeitslose werden. "Es ist ein ständiger Entwicklungsprozess mit neuen Menschen in der Zielgruppe und auch neuen Arbeitsplätzen", beschreibt Burgstaller die Aktion, die bis Juni 2019 laufen wird.
Netzwerk ist entscheidend
Warum sich der Pongau besonders als Modellregion eignet, erklärt Burgstaller auf mehreren Grundlagen: "Wir haben zwar insgesamt eine rückläufige Arbeitslosenquote im Bezirk, aber die Zahl der Betroffenen in der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen ab 50 Jahren steigt. Mit den bestehenden Instrumenten war es uns nicht mehr möglich, hier entgegen zu wirken. Da hilft uns der Status als Modellregion sehr." Zudem verfügt Burgstaller im Pongau über ein sehr gutes Netzwerk mit den Bürgermeistern aller Gemeinden. "So können wir auf eine gut entwickelte Kooperations- und Kommunikationskultur mit gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen zurückgreifen. Es gibt eine Struktur potentieller Beschäftigungsträger, die schon vorhanden oder zumindest rasch zu aktivieren sind", sagt Burgstaller.
Damit kein Wettbewerbsverhältnis zu bestehenden Arbeitsplätzen entsteht, gibt es klare Vorgaben: Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Dafür kommen in erster Linie Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Projekte als Beschäftigungsträger in Frage.
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