Landesgericht
Quarantäne-Sünder vor Gericht
ST. PÖLTEN. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen muss sich ein 34-Jähriger am Landesgericht St. Pölten verantworten. Dieser weist die Vorwürfe zurück, er habe zum fraglichen Zeitpunkt noch keinen Quarantäne-Bescheid erhalten. Der Prozess wurde vertagt.
Zeitpunkt klären
„Er hat die Arschkarte gezogen, er ist direkt vor mir gesessen!“, meinte ein Zeuge vor Gericht, der im Oktober vergangenen Jahres einen Kurs mit elf Personen abhielt, an dem auch der Beschuldigte teilgenommen hatte. Als der Vortragende Mitte Oktober erfuhr, dass sein Covid-Test positiv ausgefallen war, informierte er die zuständigen Stellen auch hinsichtlich seiner Kontakte. Der 34-Jährige wurde seinerseits am 16. Oktober telefonisch informiert, musste entsprechende Angabe zu seiner Person machen und wurde darauf hingewiesen, dass er möglicherweise nach Prüfung der Angaben durch den Amtsarzt einen Quarantäne-Bescheid erhalten werde. Der Test-Empfehlung kam er erst am 18. Oktober nach, besuchte jedoch nach dem Informationsgespräch zwei Tage zuvor ein Lokal in Pressbaum. In der Folge wurden drei Personen, mit denen er längere Zeit an einem Tisch saß und sich ohne Schutzmaske unterhielt, positiv auf Corona getestet.
Den Quarantäne-Bescheid habe er zwar am 16. Oktober per E-Mail erhalten, allerdings erst am nächsten Tag gesehen, behauptete der Beschuldigte gegenüber Richter Andreas Beneder, der akribisch alle Zeugen befragte, sich den Ablauf der Abwicklung erklären und immer wieder auch einen Sachverständigen zu Wort kommen ließ. Nachzuprüfen sei nun aber dennoch der genaue Zeitpunkt, zu dem der Beschuldigte den Quarantäne-Bescheid erhalten habe und den Anordnungen zu folgen gehabt hätte.
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