Mit 1,7 Promille Mopedfahrerin erfasst
Ein 38-jährigen Wiener PKW-Lenker, der alkoholisiert unterwegs war, musste sich jetzt am Landesgericht St. Pölten wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
PRESSBAUM/ST.PÖLTEN (ip). Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde am Landesgericht St. Pölten ein 38-jähriger Wiener zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit dreijähriger Probezeit verurteilt (nicht rechtskräftig).
1,7 Promille am Steuer
„Es liegt ihm wie ein Stein im Magen“, meinte Verteidiger Robert Lattermann bereits zu Beginn des Prozesses, wobei sich sein Mandant umfassend geständig zeigte.
Er habe Mitte April 2018 am Vorabend zunächst mit Freunden, danach noch mit seiner Frau gefeiert und am nächsten Tag zwei Bier getrunken. Sein kleiner Sohn habe ihn überredet, noch weg zu fahren. Alkoholisiert habe er sich nicht gefühlt und dass er gegen 16 Uhr noch 1,7 Promille Alkohol in sich hatte, damit habe er schon gar nicht gerechnet, beteuerte der Beschuldigte.
Schülerin erlitt Brüche
Bei einem Kreisverkehr in Pressbaum erfasste sein PKW plötzlich das Moped einer 16-jährigen Schülerin, die zu Sturz kam und sich dabei Brüche und Prellungen zuzog. „Ich habe eigentlich immer noch Schmerzen“, gab die Zeugin gegenüber Richter Slawomir Wiaderek zu Protokoll und zumindest bis zum Jahresende dürfe sie an sportlichen Aktivitäten nicht teilnehmen.
Wiaderek sprach dem Mädchen vorerst Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro und Schadenersatz für das kaputte Fahrzeug von 200 Euro zu. Mit den restlichen Ansprüchen wurde das Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen, wobei Lattermann bekannt gab, dass sein Mandant seitens der Versicherung bereits alles in die Wege geleitet habe.
Mildes Urteil
„Es war bei Ihnen der erste Fehler dieser Art“, begründete der Richter das Urteil. Auch der Führerscheinentzug für etliche Monate treffe den Alkolenker, der beruflich viel hinter dem Steuer sitzt, einigermaßen schwer.
Wiener reumütig
Staatsanwältin Julia Berger sah die Vorwürfe des Strafantrags bestätigt, legte aber wie der Verteidiger das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des 38-Jährigen in die Waage. Dieser entschuldigte sich mehrfach bei der 16-Jährigen und erklärte in seinem Schlusswort: „Ich wünsche ihr eine baldige Besserung!“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.