8 Jahre in Vergewaltigungsprozess: Heftiger Protest gegen Urteil

Richterin Andrea Humer | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN/MAUERBACH (red). Mit acht Jahren Freiheitsstrafe, gleichzeitiger Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und einer Schadensgutmachung inklusive Schmerzensgeld in der Höhe von rund 10.000 Euro endete am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 33-Jährigen, dessen Ex-Freundin ihn beschuldigte, sie sechsmal brutal vergewaltigt, sie verletzt und bedroht zu haben (nicht rechtskräftig).

Bekanntschaft aus dem Internet

Der zweifach geschiedene Mann und Vater von zwei Kindern lernte die Frau im Internet kennen. Obwohl er mit einer weiteren Frau in Lebensgemeinschaft lebte, führte er mit seinem späteren Opfer eine Fernbeziehung, wobei er sie unter anderem auch in einem Haus im Gerichtsbezirk Purkersdorf besuchte. Ab September 2015, so die junge Frau, sei es zu ersten Gewalttätigkeiten gekommen. Die daraus resultierenden Verletzungen, auf Fotos dokumentiert, fielen unter anderem auch ihren Kollegen auf, die das als Zeugen vor Gericht bestätigten und angaben, dass das Opfer zu diesem Zeitpunkt auch sehr verängstigt wirkte.

Drohungen per SMS

Seine Drohungen, die der Beschuldigte wie auch alles andere bestritt, schickte er teilweise per SMS. „Du wirst büßen für das, was du mir angetan hast!“, war nur eine, der sichergestellten Kurznachrichten. Es habe zwar Handgreiflichkeiten gegeben, vergewaltigt habe er seine Ex-Freundin aber nicht, behauptete der 33-Jährige. Für den Schöffensenat war dies lebensfremd. Man könne sich nicht vorstellen, so Richterin Andrea Humer, dass es nach einem massiven Streit, bei dem der Beschuldigte die Frau unter anderem an den Haaren gerissen und sie gegen einen Türstock geschleudert hatte, noch freiwillig Sex gegeben habe. Zur Überwindung des Widerstands seitens der Frau habe er Gewalt angewendet, indem er sein Opfer an den Händen festgehalten habe. „Es genügt ein einfaches Nein“, so die Richterin zur Erklärung, was unter „nicht freiwillig“ zu verstehen sei.

"Ich bin unschuldig"

„Ich bin unschuldig“, wiederholte der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Kathrin Bauer. Trotz mehrfacher Ermahnungen unterbrach der Beschuldigte auch immer wieder Humer bei ihrer Urteilsbegründung, sodass es beinahe zu einem Rausschmiss des Angeklagten aus dem Gerichtssaal kam. Heftig protestierte er auch gegen den Beschluss der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zwei Gutachter, darunter auch der Sachverständige Werner Brosch, kamen zu dem Schluss, dass der Betroffene unter anderem an einer massiven narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide und völlig krankheitsuneinsichtig sei. Seine Tathandlungen seien im Wesentlichen Ausdruck dieser Störung.

Verteidiger löste Vollmachtsverhältnis auf

„Ich melde auftragsgemäß Rechtsmittel an“, erklärte Verteidiger Peter Philipp nach Rücksprache mit seinem Mandanten, der weder den Schuldspruch an sich, noch die Strafhöhe akzeptiere. Er lehne auch eine Einweisung ab und sei nicht bereit, Schmerzensgeld zu bezahlen. Darüber hinaus gab Verteidiger Peter Philipp bekannt, dass das Vollmachtsverhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten ab sofort aufgelöst sei. Zur Fortführung der Causa müsse man ihm daher einen anderen Verfahrenshelfer zur Seite stellen.

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