Außerferner Musikbund freut sich über "entschärfte" Registrierkassenregelung

Begrüßen die Neuerungen der Registrierkassenpflicht für Vereine und Betriebe: v.l.: LH Günther Platter, BRin Sonja Ledl-Rossmann und Horst Pürstl. | Foto: Forocat
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AUSSERFERN. Die im Zuge der Steuerreform eingeführten Gesetzesänderungen haben nicht nur bei vielen Unternehmen sondern auch bei zahlreichen Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Viele fürchteten den bürokratischen Aufwand nicht mehr bewältigen zu können. Tirols Landeshauptmann Günther Platter, der auch Präsident des Tiroler Blasmusikverbandes und des Trachtenverbandes ist, hat deshalb bereits im April bei der Landeshauptleutekonferenz in Salzburg einen Antrag eingebracht, um eine Neuregelung auf Bundesebene zu erreichen. Dieser Druck hat nun Wirkung gezeigt. Der Ministerrat in Wien hat am Dienstag, 28.06.2016 ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem bürokratische Hürden abgebaut werden.

Ehrenamt ist Kitt unserer Gesellschaft

„Die Arbeit der Ehrenamtlichen in unseren Vereinen ist im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar. Die Freiwilligen sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Ohne sie wäre vieles in unseren Gemeinden und Städten nicht denkbar. Es kann nicht sein, dass diese wichtige Säule des öffentlichen Lebens untergraben wird. Wir dürfen den Freiwilligen für ihre ehrenamtliche Arbeit im Dienste der Allgemeinheit nicht auch noch Prügel vor die Füße werfen, sondern müssen sie stärken. Die nun vorgenommenen Korrekturen waren deshalb dringend notwendig und richtig“, bricht VP-Bezirksobfrau BRin Sonja Ledl-Rossmann eine Lanze für die zahlreichen Verbände, Vereine und Organisationen des Bezirks.

Traditionsveranstaltungen sind gesichert

Im nunmehr beschlossenen Maßnahmenpaket enthalten ist beispielsweise, dass steuerbegünstigte Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Einsatzorganisationen auch ohne Registrierkassen 72 statt 48 Stunden dauern dürfen. Eine weitere entscheidende Verbesserung ist, dass bei großen Veranstaltungen auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen dürfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht. Vor allem diese Entschärfung ist für größere Veranstaltungen unabdingbar, wie Horst Pürstl, Bezirksobmann des Außerferner Musikbundes, bestätigt. „Die Ausrichtung eines Bezirksmusikfestes ist mit einem riesigen organisatorischen Aufwand verbunden. Ohne die Mithilfe anderer Vereine aus der Gemeinde wäre eine solche Veranstaltung für die Ortskapellen kaum zu stemmen. Traditionelle Festveranstaltungen, nicht nur der Musikkapellen sondern auch der anderen großen Verbände wie Schützen oder Trachtler, wären damit praktisch vor dem Aus gestanden“, unterstreicht Pürstl, wie wichtig die nunmehr beschlossenen Änderungen für die heimischen Vereine sind.

Erleichterungen für die Wirtschaft

Ebenfalls im Paket enthalten sind Vereinfachungen für Vereinskantinen, die vor allem den Sportvereinen zu Gute kommen. Wenn Kantinen maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und eine Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschreiten, benötigen sie auch in Zukunft keine Registrierkasse. Erleichterungen gibt es auch für die Wirtschaft: Wenn einzelne Unternehmensumsätze bis 30.000 Euro außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden („Kalte-Hände-Regelung“) ist auch künftig keine Registrierkasse notwendig. Keine Registrierkassenpflicht gibt es zudem für Alm-, Berg-, Schi- und Schützhütten wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht übersteigen.

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