Nach Osterurlaub einer Busgruppe
Sieben Infizierte des Kosovo-Clusters kommen aus dem Bezirk Ried
OÖ, RIED. Nach dem Cluster durch eine Busgruppe aus dem Kosovo – sieben der 18 corona-infizierten Personen stammen aus dem Bezirk Ried – fordert das Land Oberösterreich verstärkte Grenzkontrollen an den südlichen Grenzen Österreichs . Gleichzeitig sollen solche Beförderungsunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, die bestehenden Regelungen einzuhalten.
„Die Situation ist noch immer sehr herausfordernd und wir müssen uns gemeinsam mit aller Kraft gegen die Ausbreitung des Corona-Virus stemmen. Es nützt aber nichts, wenn wir in unserem Land streng sind und gleichzeitig die Infektionen von außen eingeschleppt werden", so Gesundheitsreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Zum Cluster
Im Rahmen des Contact-Tracings des Landeskrisenstabs wurde man auf positive Corona-Fälle aufmerksam, die von einer Busgruppe aus dem Kosovo ausgingen. Von den 34 mitfahrenden Personen wurden 14 Personen positiv getestet. Bei den Fahrgästen handelt es sich um vier Familien, die von ihrem Osterurlaub aus dem Kosovo zurückkehrten. Die Fälle sind nicht auf einen Bezirk konzentriert, sondern verteilen sich auf mehrere Bezirke. Neben dem Bezirk Ried mit sieben Personen wohnen vier Personen im Bezirk Eferding, drei im Bezirk Grieskirchen, drei in Linz und eine Person in Linz-Land. Die Anzahl der Infizierten, die diesem Cluster zugeordnet werden können, ist seit gestern stabil. „Auch in diesem Fall zeigt sich, wie wichtig ein rasches und vollständiges Contact-Tracing und die Mithilfe der jeweils betroffenen Personen ist, um eine weitere Ansteckung zu vermeiden. Seitens des Krisenstabes konnten damit sofort die weiteren nötigen Maßnahmen gesetzt werden“, so Haberlander.
Derzeit geltende Einreisebestimmungen
Bei den stichprobenartigen Kontrollen ist auf Verlangen eine Bestätigung einer frühestens 72 Stunden zuvor durchgeführten elektronischen Registrierung sowie ein ärztliches Attest oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. Unverzüglich nach der Einreise ist grundsätzlich zusätzlich eine 10-tägige Heimquarantäne einzuhalten. Eine Freitestung ist ab dem fünften Tag möglich. Bei der Einreise zu beruflichen Zwecken ist diese mit einem ärztlichen Zeugnis oder negativem Testergebnis möglich.
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