Interview
"Keine Maske ab dem Einsetzen der regelmäßigen Wehen"
BEZIRK ROHRBACH. Die aktuelle Situation ist für das Krankenhauspersonal nach wie vor herausfordernd. Gerade bei werdenden Eltern sorgt das immer wieder für Verunsicherung. Christa Kneidinger, Pflegedirektorin im Klinikum Rohrbach, beantwortet deshalb häufig gestellte Fragen zum Thema "Geburt in Zeiten von Corona".
Müssen Frauen, die zur Entbindung kommen, an der Eingangsschleuse warten?
Zwar müssen auch Gebärende unsere Eingangsschleuse ins Haus passieren, aber sie müssen sich dort nicht anstellen oder warten.
Müssen sich werdende Mütter vor der Geburt testen lassen?
Bei einer Spontangeburt muss kein Testnachweis mitgebracht werden; auch nicht von der Geburtsbegleitperson. Bei geplanten Aufnahmen (Geburtseinleitung, geplanter Kaiserschnitt etc.) bitten wir, einen PCR Test mitzubringen.
Werden Schwangere mit einem positiven Testergebnis aufgenommen?
Selbstverständlich können werdende Mütter immer bei uns entbinden, auch in diesem Fall.
Was passiert nach der Geburt mit dem Kind, wenn die Mutter positiv getestet wurde? Werden die beiden dann getrennt?
Mutter und Kind werden nicht getrennt. Sie bleiben gemeinsam im Zimmer.
Wie läuft eine Geburt im Krankenhaus derzeit generell ab?
Bei der Geburt selbst gibt es keine Änderungen, außer dass vor der Aufnahme ein Covid-19-Abstrich durchgeführt wird. Für die Begleitperson gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Müssen werdende Mütter bei der Entbindung eine Maske tragen?
Solange die Mütter es tolerieren, tragen sie eine Maske. Ab dem Einsetzen der regelmäßigen Wehen, brauchen die werdenden Mütter keine Maske tragen.
Darf der Vater bzw. eine andere Begleitperson bei der Geburt dabei sein?
Es darf eine Geburtsbegleitperson dabei sein. Dies kann der Vater oder eine andere Vertrauensperson sein.
Dürfen die frischgebackene Mutter und das Neugeborene auf der Station besucht werden?
Auf der Geburtenstation ist der Besuch einer Person pro Tag möglich. Dies kann der Vater sein oder eine andere Person. Für Besuche gilt 2G+. Das bedeutet, dass die Besucher geimpft oder genesen sein müssen und gleichzeitig einen negativen PCR-Test nachweisen müssen.
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