Umwidmung Allersdorf
Neos wollen "Foulspiel" bei Umwidmung in St. Martin entlarvt haben

"Hier wurde versucht, die Bevölkerung von Informationen und Plänen von der Sitzung fernzuhalten", sind sich die Neos sicher. | Foto: Foto: Fotolia/Gina Sanders
  • "Hier wurde versucht, die Bevölkerung von Informationen und Plänen von der Sitzung fernzuhalten", sind sich die Neos sicher.
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Die Neos wittern bei der Umwidmung rund um die Gründe des Ex-ÖVP-Vizebürgermeisters in St. Martin "ein Foulspiel". Bürgermeister Wolfgang Schirz kontert. 

ST. MARTIN. Nachdem es seit Herbst ruhig geworden war um die Umwidmungen der Grundstücke des Ex-ÖVP-Vizebürgermeisters, erfolgte Ende Februar laut den Neos nun "das nächste Foul" im Spiel um Grund und Boden. Ohne vorherige Kundmachung im Internet, wie im Gesetz vorgesehen, sei die Änderung der Flächenwidmung kurzerhand in den Gemeinderat gebracht und abgestimmt worden. Neos-Politiker Marin Leibetseder ist laut eigenen Angaben mittlerweile nur mehr verwundert. Nachdem sich bereits 2018 Widerstand gegen die geplante Umwidmung an der B127 im Bereich des Lagerhauses breit gemacht hatte, wurde laut Leibetseder von Seiten des Bürgermeisters stets beschwichtigt und verkündet, dass an den Gerüchten über eine geplante Umwidmung im Ortsteil Allersdorf nichts dran sei. "Jetzt wurden in einer Blitzaktion ohne vorherige Veröffentlichung Tatsachen geschaffen", sagt Leibetseder und ergänzt: "Selbst der Termin für die Sitzung des Gemeinderats am 28. Februar – inklusive Tagesordnung – wurde erst am 1. März, also einen Tag im Nachhinein, online auf der digitalen Amtstafel bekanntgegeben, angeblich aus datenschutzrechtlichen Gründen."

"Das muss rechtliche Konsequenzen haben"

Für Leibetseder steht fest: Hier wurde versucht, die Bevölkerung von Informationen und Plänen von der Sitzung fernzuhalten. "Natürlich wird das für die Gemeinde rechtliche Konsequenzen haben müssen", so Leibetseder weiter. Nachdem seiner Meinung nach der Beschluss rechtswidrig auf die Tagesordnung genommen wurde, hätte eine Abstimmung über die Änderung des Flächenwidmungsplans gar nicht erfolgen dürfen. "Ich habe mich bereits an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung mit einer Beschwerde gewandt, um diesem unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Beschlüsse von der Aufsicht aufgehoben werden und die Umwidmung gestoppt wird", sagt er. Ihm gehe es um transparente und korrekte Verfahren. Eine derartige "Hinterzimmer-Mentalität" hätte in einem Bürgermeisterbüro nichts verloren. "Nachdem es ohnehin keine Parteienstellung für betroffene Nachbarn und Anrainer gibt, braucht es im Vorfeld die entsprechenden Informationen für Interessierte", so Leibetseder. Das entsprechende Landesgesetz sehe eben durch die Veröffentlichung im Internet genau diese Transparenz vor. 

Einstimmig beschlossen 

Bürgermeister Wolfgang Schirz kontert: "In der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar wurde der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes in den Ortschaften Allersdorf und Anzing einstimmig beschlossen. Dazu halte ich fest, dass im Verfahren zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes oder Änderung des Flächenwidmungsplanes das OÖ. Raumordnungsgesetz keine Kundmachung vor dem Grundsatzbeschluss im Gemeinderat vorsieht." Eine vierwöchentliche Kundmachung vor der Fassung des Grundsatzbeschlusses im Gemeinderat sei nur bei der Neuerlassung oder grundlegenden Überprüfung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes vorgesehen.


"Missgeschick der Verwaltung"

Nach dem Grundsatzbeschluss erfolge laut Schirz nun die Verständigung der betreffenden Dienststellen und Betroffenen (Grundeigentümer, Nachbarn, Anrainer). "Diese haben nun acht Wochen Zeit, eine Stellungnahme in den gegenständlichen Verfahren abzugeben", sagt der Bürgermeister und ergänzt: "Bei der Umwidmung für die geplante Wohnsiedlung in Anzing wurden bereits am 7. Februar 2019 die Haussprecher der angrenzenden Eigentumswohnanlage in Anzing mit entsprechenden Informationen über dieses Vorhaben versorgt." Hinsichtlich des Vorwurfes, die Gemeinderatssitzung sei nicht kundgemacht worden, sagt er: "Die Sitzung wurde gemäß § 45 Abs. 4 Oö. Gemeindeordnung an der Amtstafel der Gemeinde St. Martin von 14. Februar bis 1. März kundgemacht." Die Behauptung Leibetseders, dass die Kundmachung verspätet ausgeführt worden sei, entspreche daher nicht den Tatsachen. "Dies ist leider durch ein Missgeschick in der Verwaltung passiert, ich möchte aber auch klar festhalten, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Tagesordnung auf der Homepage oder im Internet zu veröffentlichen", so Schirz.

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