Landesgericht Linz
Tödlicher Unfall auf B 127: Lenker vor Gericht

Der Unfall hatte ein Todesopfer zur Folge. | Foto: FF Kleinzell
  • Der Unfall hatte ein Todesopfer zur Folge.
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Wegen des Vorwurfes der grob fahrlässigen Tötung muss sich jener Lenker am 6. Juli am Landesgericht Linz verantworten, der am 1. April durch Überholmanöver den Tod einer jungen Lenkerin verursacht haben soll.

LINZ, NIEDERWALDKIRCHEN, KLEINZELL. Dem 50-jährigen wird laut der Anklgeschrift angelastet, am besagten Tag gegen 6:53 Uhr auf der B 127 Fahrtrichtung Linz in Niederwaldkirchen als Lenker eines Ford C-Max nach mehreren, mit hoher Geschwindigkeit und in rücksichtsloser Fahrweise durchgeführten Überholmanövern – bei denen er einerseits gegen das Fahrzeug eines Überholten stieß, andererseits bei einem anderen Pkw mit dessen Seitenspiegel kollidierte – an einem Fahrbahnteiler vorbeigefahren zu sein und mehrere Sperrlinien und Sperrflächen überfahren zu haben. Schließlich soll er im Bereich einer Verkehrsinsel, bei der kein Überholmanöver hätte durchgeführt werden dürften,  einen weiteren Pkw – jenen des später verstorbenen Opfers – zu überholen versucht haben.

28-Jährige überlebte Unfall in Kleinzell nicht

Dabei sei dieser aber mit dem vorderen Fahrzeugeck gegen die hintere Seitenwand des vor ihm fahrenden Pkws der Niederkapplerin geprallt, wodurch diese in eine Schleuderbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn versetzt und auf den Fahrstreifen des entgegenkommenden Busses geschleudert worden sein soll. Mit diesem sei die Fahrerin dann derart heftig kollidiert sein, sodass das Heck des Autos bis zur B-Säule eingedrückt worden war. Das 28-jährige Opfer verstarb letztlich infolge eines erlittenen Polytraumas im Spital.

Lenker bestritt Beteiligung

Wie die Polizei damals berichtet, bestritt der Autofahrer zunächst die direkte Beteiligung: "Er gab an, dass er dem schleudernden Pkw der 28-Jährigen ausgewichen und dadurch von der Straße abgekommen sei." Bei der Spurensicherung am Fahrzeug des 49-Jährigen konnte jedoch ein direkter Zusammenhang nachgewiesen werden. Ein kleiner Teil des Rücklichtes des Pkw der 28-Jährigen steckte im Türfalz des Autos des 49-Jährigen.

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