OÖ Landesjagdverband Bezirksgruppe Rohrbach
Fischotter-Verordnung soll Konfliktpotenzial minimieren
Ende Juni trat die neue Fischotterverordnung in Oberösterreich in Kraft. Diese erlaubt neben Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen bis Ende 2028 im Rahmen definierter Kontingente und unter strengen Auflagen vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand. So auch im Bezirk Rohrbach.
OÖ, BEZIRK ROHRBACH. Mit rund 650 Tieren ist der Fischotterbestand entlang der heimischen Flüsse und Gewässer in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Laut Schätzungen frisst das Raubtier landesweit jährlich über 150 Tonnen Fische aus den heimischen Gewässern. Damit gefährden diese das natürliche Gleichgewicht in zahlreichen Flüssen und Seen. Auch viele Teichbesitzer klagen oft über massive Schäden.
Verpflichtende Schulungen für Jägerschaft
Ziel ist es nun, eine verträgliche Bestandsdichte entlang dieser Gewässer wiederherzustellen. Ermöglichen soll das die von der OÖ. Landesregierung mit der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger geschaffenen Fischotter-Verordnung. Neben Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen erlaubt diese unter strengenden Auflagen bis Ende November 2028 vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand. Die Grundlage dafür lieferten umfangreiche Studien und ein landesinterner Arbeitskreis mit Vertretern der Behörde, Jagd, Fischerei und Naturschutz. Der Vollzug mit jährlichem Monitoring wird laufend wissenschaftlich begleitet. Zur Umsetzung brauch es auch die Mithilfe der heimischen Jägerschaft. Diese wird eigens dafür verpflichtend geschult.
"Wichtiger Beitrag"
Beim Wirt z´Walding wurde für interessierte Jäger aus den Bezirken Urfahr-Umgebung, Rohrbach und Eferding die erste von landesweit fünf Schulungen angeboten. Dabei informierten die Vertreter des Landes, der Jagd und Fischerei sowie Naturschutz über die Inhalte der neuen Verordnung. „Die Fischotterbestände sind zuletzt stark angewachsen. Die neue Fischotter-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zu einem landesweit ausgewogenen Wildtiermanagement, um die zunehmenden Nutzungskonflikte an Hotspots und vielen Gewässerstrecken zu minimieren", betonen die beiden Bezirksjägermeister Josef Rathgeb und Martin Eisschiel die Zielsetzung der neuen Rechtsnorm.
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