ÖAAB macht aufmerksam: Mit Jahresende verstreichen viele Antragsfristen

Wilfried Kellermann warnt vor dem Ablaufen diverser Antragsfristen.
  • Wilfried Kellermann warnt vor dem Ablaufen diverser Antragsfristen.
  • hochgeladen von Annika Höller

BEZIRK. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Rohrbach hat sich zum Ziel gesetzt, auf die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt. Das heißt: Wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. Bezirksobmann Bürgermeister Wilfried Kellermann sagt: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“

Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2015 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 160 und 309 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf in Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich.
Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtsmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken unter 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2014 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem Beih94-Formular beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Staatliche Schul- und Heimbeihilfe
Schulbeihilfe kann ab der 10. Schulstufe bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres von Schülern Polytechnischer Lehrgänge und Mittlerer und Höherer Schulen beantragt werden. Ihnen stehen bei sozialer Bedürftigkeit bis zu 1.130 Euro Schulbeihilfe pro Jahr zu. Schüler, die für Ausbildungszwecke einen Zweitwohnsitz benötigen, erhalten bereits ab dem 9. Schuljahr bis zu 1.380 Euro Heimbeihilfe und 105 Euro Fahrtkostenbeihilfe pro Jahr. Der ausgefüllte Antrag, den man direkt in der Schule erhält, muss von der Schule bzw. vom Internat bestätigt werden. An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen.

Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2010 seinen so genannten Steuerausgleich durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, Schwerkranke und Berufstätige im Außendienst bzw. jene die sich weiterbilden gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung viel zu holen.

Am 1. Jänner ist es zu spät

Gültig sind Ansuchen, wie erwähnt, nur dann, wenn sie bis spätestens 31. Dezember bei der Behörde einlangen. Falls jemand wirklich erst in den Weihnachtstagen eine Förderung beantragen möchte, empfiehlt der ÖAAB daher das Ansuchen persönlich bei der jeweiligen Antragsstelle abzugeben.

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