Geflügel darf ab 25. März wieder raus
BEZIRK. Das Gesundheitsministerium hebt die generelle Stallpflicht für Geflügel auf. Das gab der Landesveterinärdirektor bekannt. Nach wie vor bestehe aber ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände. Die Fütterung nur im Stall und die verschärfte Anzeigenpflicht bleiben aber in ganz Österreich aufrecht. "Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird", heißt es seitens des Ministeriums für Gesundheit und Frauen.
Füttern nur im Stall!
Damit gibt es keine generelle Stallpflicht für Geflügel mehr. Besondere Maßnahmen für die Biosicherheit, wie zum Beispiel für die Hygiene und die Fütterung nur im Stall, sowie die verschärfte Anzeigepflicht bleiben in ganz Österreich weiter in Kraft. Das Wildvogelmonitoring bleibt ebenfalls aufrecht. Die neuen Bestimmungen treten mit Samstag, 25. März, in Kraft.
Abschluss des Vogelzugs
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
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