Jäger traf Haus statt Kitz: Jagdkarte ist weg
BEZIRK. Ein Jäger hatte im September 2014 auf ein Reh gezielt, aber eine 800 Meter weit entfernte Glastür eines Hauses getroffen. Das Projektil hatte die äußere Scheibe durschlagen. Polizisten aus Lembach konnten den Mann damals ausforschen. Durch diesen Schuss habe er die öffentliche Sicherheit gefährdet und aufgrund des fehlenden Kugelfangs wurde ihm "Sorglosigkeit im Umgang mit der Jagdwaffe" angelastet. Zu diesem Schluss kam das Landesverwaltungsgericht. "Eine derartige Sorglosigkeit im Umgang mit Waffen ist mit der erforderlichen Verlässlichkeit nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unvereinbar", heißt es in einer Mitteilung.
Jagdkarte entzogen
Zu diesem Verfahren war es gekommen, weil sich der Jäger bei der Landesverwaltungsbehörde beschwert hatte. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach hatte den Entzug der Jagdkarte für 22 Monate angeordnet. Nun hat das Landesverwaltungsgericht in zweiter Instanz diese Behörden-Entscheidung bestätigt, sogar verschärft, indem sie den unbefristeten Entzug verfügt hat. Der Jäger, der seit 29 Jahren im Besitz einer Jagdkarte ist, muss diese nun Jagdkarte abgeben. Auch als Jagdschutzorgan wird er abgelöst. Ob er die Jagdkarte jemals wieder bekommt, ist fraglich.
Beantragt er sie wieder, muss die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach den Fall erneut prüfen. Der Jäger kann binnen sechs Wochen gegen das Urteil des Landesverwaltungsgericht beim ebendiesem Revision erheben oder Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen.
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