Lehre statt Abschiebung: Peyman hofft, bleiben zu können

Lehrling Peyman A., Geschäftsführer Wolfgang Zauner, Landesrat Rudi Anschober, v. l. | Foto: Foto: Land OÖ
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BEZIRK, KLEINZELL. Peyman ist Asylwerber aus dem Iran und arbeitet seit eineinhalb Jahren bei GartenZauner in Kleinzell. Nun erhielt er einen negativen Asylbescheid – er muss in seine Heimat zurückkehren, so wie viele weitere Lehrlinge. Dagegen regt sich Widerstand.

34 Lehrlinge betroffen

34 Personen aus der oö. Grundversorgung mit einem Lehrplatz sind von einer Abschiebung betroffen. „Tagtäglich werden neue Fälle bekannt, wo Betriebe, Asylwerbende und Umfeld entsetzt reagieren auf einen Negativbescheid aufgrund der bereits erworbenen Selbständigkeit und Integration“, berichtet Grüne-Landesrat Rudi Anschober. Er hat deswegen die bundesweite Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ gestartet. Zudem läuft eine Petition, mit der Anschober Druck auf eine künftige Regierung ausüben möchte. http://www.anschober.at/petition

Ingrationswille verdient Bleiberecht

Garten Zauner würde mit Peyman einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Firmenchef Wolfgang Zauner sagt: „Wir haben ihn vor eineinhalb Jahren eingestellt, um soziale Verantwortung als Unternehmen wahrzunehmen, denn Integration betrifft alle. Andererseits gibt es auch kaum Lehrlinge und Facharbeiter am Arbeitsmarkt.“

Sehr engagierter Bursch

Peyman lebte sich schnell ein. Er lernte Deutsch und absolvierte bereits die erste Klasse Berufsschule. Er wohnt in einer privaten Wohnung und macht aktuell den Führerschein. „Sein persönliches Engagement ist enorm und er ist stets bemüht, sein Bestes zu geben. Sein negativer Asylbescheid hat uns alle tief erschüttert. Jedes persönliche Engagement, jede Empathie und jede Zivilcourage wird hier mit einem Schlag zunichte gemacht“, kritisiert der Kleinzeller Firmenchef. Er setzt sich trotz vieler Hürden für die Ausbildung von Peyman ein. „Realistisch betrachtet braucht Österreich diesen Zuzug, um auf den Fachkräftemangel zu reagieren“, ist Zauner überzeugt. Für ihn als Unternehmer ist es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar, warum Asylwerber mit diesem vorbildlichen Einsatz kein Bleiberecht bekommen.

Zur Sache:

Vorschlag – Deutsche Regelung:
In Deutschland verhilft seit Mitte 2016 die 3+2-Regelung Geflüchteten zu einem Zugang in den Arbeitsmarkt. Mit dieser bundesgesetzlichen Regelung haben Asylwerber einen Anspruch auf eine Duldung während einer dreijährigen Lehre sowie für eine Zeit von zwei Jahren während einer anschließenden Beschäftigung, sofern sie einen Ausbildungsvertrag vorlegen. „So einfach ließe sich eine Regelung für ein Bleiberecht für Asylwerber in Lehre umsetzen, wenn nur der Wille da ist“, sagt dazu Rudi Anschober.

Lehrling Peyman A., Geschäftsführer Wolfgang Zauner, Landesrat Rudi Anschober, v. l. | Foto: Foto: Land OÖ
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