Mit „ho auf“ in die Senkrechte

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SARLEINSBACH. Werden in manchen Orten die Maibäume mit dem Kran aufgerichtet, so geschieht dies in Sarleinsbach noch anders: 44 kräftige Männerfäuste übernahmen nach dem liebevollen „Aufkranzeln“ durch zarte Frauenhände das Kommando. Nach alter Tradition wurde die 28 Meter hohe Fichte, gespendet von der Fam. Gattringer mit „Schwoabeln“ in die Senkrechte gehievt. Nach der schweißtreibenden Arbeit war eine Stärkung, gespendet vom Veranstalter, der ÖVP Ortsgruppe, natürlich willkommen.

Die „Spielregeln fürs Stehlen“
Wer darf den Maibaum oder Zubehör davon stehlen?
Nur Gruppen/Vereine

Was darf gestohlen werden?

Geschmückter Baum

Wann darf der stehende Baum oder entsprechendes Zubehör gestohlen werden?

Drei Tage nach dem Aufstellen und die letzten drei Tage im Mai.

Wann gilt der stehende Baum als gestohlen?

Sobald der Baum am Boden liegt.

Was darf am stehenden Baum gestohlen werden?

Der ganze Baum. Der Baum muss händisch umgelegt werden.

Wie darf der Baum gestohlen werden?

Mit Muskelkraft und technischen Hilfsmitteln.

Wie wird das Diebesgut wieder ausgelöst?

Mit Speis und Trank – die Diebe helfen nach der Rückgabe bei dem Aufstellen.
Anmerkung: Der Baum, das Taferl und die Kränze dürfen nicht beschädigt werden.

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