Silvesterknallerei: Gesetze einhalten und Rücksicht nehmen

„In der Nähe von Tieren sollten wir auf die Schießerei ganz verzichten. Da diese ein Trauma erleiden", rät Tierarzt Andreas Jerzö vor Silvester. | Foto: Foto: Alfred Hofer
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Sorgloser Umgang mit Knallkörpern und Raketen verursacht alljährlich Verletzungen und Strafen.

BEZIRK (hed). Auch im Bezirk wird das neue Jahr vielerorts krachend, zischend und mit Schwefelgeruch begrüßt. Bei älteren und kranken Menschen, Haustieren, sowie Pferden oder Kühen verursacht die Silvesterknallerei oft Stress.

Tiere haben Angst

„In der Nähe von Tieren sollten wir auf die Schießerei ganz verzichten“, erklärt Tierarzt Andreas Jerzö: „Sie erleiden ein Trauma. Katzen und Hunde und Fluchttiere wie Pferde reißen oft aus.“ Ein Tipp: Fenster, Vorhänge und Rollos schließen, damit weder Lärm noch grelles Licht die Tiere erschrecken. „Das Abschießen von Pyrotechnikartikeln ist in der Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern und Tierheimen generell verboten. Ab der Klasse F2 (siehe zur Sache rechts) auch in geschlossenen Räumen, bei Menschenansammlungen sowie im Ortsgebiet. Bürgermeister können hier befristete Ausnahmeregelungen treffen“, erklärt Günther Hollin, Chefinspektor des Kriminaldienstreferates am Bezirkspolizeikommando Rohrbach. Hervorgerufen durch Betrunkene, Kinder, illegale Pyrotechnik-Gegenstände und den Eigenbau von Krachern kommt es auch im Bezirk immer wieder zu gefährlichen Situationen und schweren Verletzungen.

Nur zertifizierte Kracher

Zur weiteren Sicherheit rät Hollin: „Finger weg von nichtzertifizierten Feuerwerkskörpern aus dem Grenzgebiet oder Internet“. Diese garantierten keine Betriebssicherheit. „Es dürfen nur Produkte mit einem CE-Kennzeichen verwendet werden“, weiß er. Zusätzlich müssen die Verwendungsverbote für Feuerwerksgegenstände der Klasse F2 unbedingt beachtet werden.
„Seit Anfang Dezember gibt es im Grenzbereich schwerpunktmäßige Kontrollen, um den Einkauf illegaler Produkte zu reduzieren. Die Beschlagnahme und Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro drohen für illegale Importe“, informiert Hollin. Mario Lang, staatlich geprüfter Pyrotechniker und Fachhändler, verkauft nur zertifizierte Qualitätsprodukte aus Österreich: „Jedes Produkt wird bei uns getestet.“

Gefährliche Kugelbomben

Der Trend gehe zu Systemfeuerwerken mit gut abgestimmter Choreografie. „Aufgrund der verstärkten Grenzkontrollen werden wieder mehr heimische Produkte gekauft“, freut sich Lang.
Besonders warnt er vor der Verwendung von „Kugelbomben“ aus dem Grenzbereich, die mit keiner Zeitverzögerung versehen seien und sofort explodierten. „Finger weg davon“, warnt der Experte: „Auch Schweizer Kracher („Piraten“), die einen Blitzknallsatz enthalten, sind verboten. Weiterhin erlaubt sind Schweizer Kracher mit Schwarzpulver“.

Zur Sache:


• Allgemein gilt: Alle pyrotechnischen Gegenstände müssen zertifiziert hergestellt werden (CE-Kennzeichnung „ weißes Pickerl“) und legal erworben worden sein. Alle Gegenstände müssen in deutscher Sprache beschriftet sein mit Angabe von Altersgrenze, Kategorie und Gebrauchsanweisung.
Es gibt vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln:
• F1 und F2 können unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von jedermann erworben/verwendet werden.
• F1: (ab 12 Jahren): Feuerwerksscherzartikel wie Knallfrösche, Partyknaller und ähnliches
• F2: (ab 16 Jahren): Piraten, verschiedene Raketen, Vulkane und ähnliches
• Ab der Kategorie F3 und F4 ist für Erwerb und Verwendung ein Pyrotechnikausweis erforderlich (besondere Ausbildung notwendig) sowie ein Bescheid der BH, um ein Feuerwerk abzubrennen.

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