Zwei Unfallhäufungsstellen werden saniert
Bei der Hartlkurve in St. Martin und den Kurven in Katzing wurden Maßnahmen gesetzt.
BEZIRK. Die sogenannte "Hartlkurve" auf der L1507 Landshaager Straße in St. Martin galt als Unfallhäufungsstelle. Die Straße wurde von 2015 bis 2016 daher in diesem Bereich umgebaut. Der bisher enge Kurvenverlauf wurde neu gestaltet. "Darüber hinaus wurde die Straße generalsaniert, die Entwässerungsanlagen erneuert und an den Stand der Technik angepasst", erklärt Christian Dick, Leiter der Abteilung Straüßenbau und Erhaltung des Landes Oberösterreich. "Entlang der Fahrbahn wurde auch ein baulich getrennter Geh- und Radweg errichtet." Insgesamt wurden 400.000 Euro in das Projekt investiert. Täglich passieren diese Stelle etwa 4800 Fahrzeuge.
Neuer Asphalt in Katzing
Handlungsbedarf gibt es auch auf der B127 in Katzing (Gemeindegebiet von Rohrbach-Berg, Oepping und Aigen-Schlägl). Immer wieder passierten dort Unfälle, da Autos von der Straße abgekommen waren. "Zur Hebung der Verkehrssicherheit wurde im Vorjahr als Sofortmaßnahme eine Feinschichtfräsung durchgeführt, um die Rauigkeit zu erhöhen", sagt Reinhard Huemer von der Abteilung Verkehr. 2017 soll laut Auskunft des Landesrates eine neue, dünne Asphaltdeckschicht eingebaut werden, um langfristig eine gute Griffigkeit zu gewährleisten. 120.000 Euro kostet das Projekt auf dem etwa 2,4 Kilometer langen Straßenabschnitt, den täglich etwa 6.200 Verkehrsteilnehmer benutzen.
Ein Viertel weniger Verkehrstote
"Die Sanierung von Unfallhäufungsstellen sind wichtig, denn bis 2022 wollen wir 25 Prozent weniger Verkehrstote, 20 Prozent weniger Verletzte und zehn Prozent weniger Unfälle in Oberösterreich erreichen", sagt Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner. "Durch das Aufspüren neuralgischer Punkte und durch optimalen Einsatz der dafür verfügbaren Mittel, haben wir eine wichtige Basis dafür geschaffen, um die Verkehrssicherheit effizient weiterzuentwickeln."
Zur Sache:
Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor,
• wenn sich innerhalb von drei Jahren an einer Straßenstelle mindestens drei Unfälle mit Personenschaden ereignen.
• oder sich mindestens fünf gleichartige Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignet haben.
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