Neues Messverfahren ab 1. September: Achtung beim Fahrzeugkauf
Einige Autohäuser bzw. Fahrzeug-Marken werben derzeit mit attraktiven Angeboten. Der Grund ist ein mit 1. September 2018 neu gültiges Messverfahren, das die NoVA bei Neuwagen erhöhen wird. Der ÖAMTC Rohrbach rät seinen Mitgliedern zur Vorsicht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass derzeit tatsächlich ein „Schnäppchen“ möglich ist.
BEZIRK. Zahlreiche Anfragen gehen momentan beim ÖAMTC in Rohrbach ein. Der Grund: Viele Fahrzeughändler locken derzeit mit besonderen Angeboten für Tageszulassungen oder Neufahrzeuge. „Für den einen oder anderen kann es sich tatsächlich auszahlen, sich darauf einzulassen“, rät ÖAMTC-Stützpunktleiter Siegfried Reitberger und fügt hinzu: „Allerdings entsprechen diese Modelle in der Regel noch nicht der aktuell strengsten Abgasnorm Euro 6d-TEMP.“
Anstieg der NoVA
Spätestens ab 1. September 2018 muss der Normverbrauch von neu zugelassenen Pkw nach einem neuen Testverfahren durchgeführt werden (WLTP). „Damit erhöhen sich die Normverbräuche um durchschnittlich 20 Prozent. Die Folge ist ein Anstieg der Normverbrauchsabgabe NoVA“, erklärt Reitberger den Hintergrund für die derzeitige Ausnahmesituation am Fahrzeugmarkt.
Achtung bei Fahrzeugkauf
Die NoVA ist beim Kauf eines neuen Pkw zu bezahlen. Da der Umstieg von gemessenen auf berechnete NEFZ-Werte für jedes Modell zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt erfolgt, kann sich der Preis, der ursprünglich ausgehandelt wurde, ändern. Hier gilt es für Autokäufer, genau hinzusehen. Erhöht sich der Preis zwischen Angebotslegung und Unterzeichnung des Kaufvertrags, ist nichts weiter zu tun, da man durch ein Angebot nicht gebunden ist. Man kann also frei entscheiden, ob man den höheren Preis bezahlen möchte oder nicht. Preiserhöhungen nach Vertragsunterzeichnung sind ohne detaillierte Vereinbarung im Kaufvertrag unzulässig. Sie müssen nicht akzeptiert werden bzw. berechtigen zur Vertragsauflösung. Auch Sonderausstattungen, die einen Einfluss auf die Fahrzeugaerodynamik, den Rollwiderstand oder die Fahrzeugmasse haben, fließen künftig in die Bewertung ein. Der Stromverbrauch von Komfortfunktionen führt ebenfalls zu Aufschlag im CO2-Wert.
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