Lichtbildausweis zur Bundespräsidentenwahl mitnehmen
BEZIRK. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundespräsidentenwahl macht die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach darauf aufmerksam, dass die Nationalratswahlordnung die Identitätsfeststellung beinhaltet. Das heißt:
- Jeder Wähler tritt vor die Wahlbehörde, nennt seinen Namen, gibt seine Wohnadresse an und legt eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
- Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.
Aus diesem Grund sollen Wählern unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
Hinweis:
Wenn Wähler ohne Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Wahl gehen, sind sie dennoch zur Abstimmung zuzulassen, wenn sie der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt sind und kein Einspruch gemäß § 71 Abs. 1 erhoben wird. Dieser Umstand ist in der Niederschrift über den Wahlvorgang ausdrücklich zu vermerken (§ 67 Abs. 3 NRWO), was einen zusätzlichen Aufwand für die Gemeindewahlbehörden bedeutet.
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