Erbrecht neu – Was ändert sich 2017

Der Vortrag findet am Montag, 26. September, statt. | Foto: Foto: Fotolia/leroy131
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BEZIRK. Am Montag, 26. September von 16 bis 18 Uhr findet in der WKO Rohrbach (Haslacher Str. 4) ein Vortrag zum Thema Erbrecht mit Simon Klausberger (Dumfarth Rechtsanwaltskanzlei) und Josef Wagner (Rechtsberater Service-Center Recht WKOÖ) statt. Die Inhalte sind: Was ändert sich mit 1. Jänner 2017, Wie kann ich als Unternehmer bestmöglich für den Ablebensfall Vorsorge treffen, Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich zu Lebzeiten, Sind meine Erben Nachforderungen ausgesetzt oder was gilt es als Erbe zu beachten? Kosten: WKOÖ-Mitglieder: 54 Euro, Nicht-Mitglieder: 64 Euro. Anmeldungen unter: Wifi-Unternehmer-Akademie 05-7000-7053 oder unternehmerakademie@wifi-ooe.at

Rede und Antwort

Bereits zu Lebzeiten sind die Weichenstellungen für die Unternehmensübergabe, vor allem auch für den Todesfall, zu stellen. Mit 1. Jänner 2017 treten weitreichende Änderungen im Erbrecht in Kraft. Die wichtigsten Neurungen werden in dieser Informationsveranstaltung praxisgerecht erläutert. Sie erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Unsere Experten aus der Praxis stehen Ihnen Rede und Antwort.

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