Privatkonkurs: Neue Regelung hat große Vorteile

Schuldnerberaterin Maria Grabner (li.) im Gespräch mit einer Klientin.
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  • Schuldnerberaterin Maria Grabner (li.) im Gespräch mit einer Klientin.
  • hochgeladen von Alfred Hofer

BEZIRK (alho). Zahlreiche Menschen kommen mit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr zurecht. Sie warten jedoch oftmals (zu) lange, Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Ich merke, Menschen tun sich damit sehr schwer, sich zu outen. Sie wissen zwar, dass ich unter Verschwiegenheit stehe, haben aber Hemmungen in die Beratungsstelle zu kommen", berichtet Maria Grabner (57), Beraterin der Schuldnerhilfe OÖ in Rohrbach-Berg.

Am Land ist es peinlich

"Diese Hemmungen sind im ländlichen Raum noch stärker zu bemerken als in Städten", ist Grabner sicher. Sie ist überzeugt, dass es meist ein Zusammenspiel mehrerer Ursachen ist, das zur Zahlungsunfähigkeit führt: mangelnde Budgetplanung und falsches Konsumverhalten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, geringes Einkommen, Sucht und anderes mehr. "Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen seinen Gläubigern gegenüber zu erfüllen", erklärt sie.

Geändertes Insolvenzrecht

Seit 1. November 2017 gilt das geänderte Insolvenzrecht, mit dem eine wesentliche Hürde gefallen ist. Die neuen Regeln betreffen vor allem das Abschöpfungsverfahren. Hier muss in der Rückzahlung keine Mindestquote mehr erreicht werden – sie betrug bisher zehn Prozent. Die Laufzeit wurde zudem von sieben Jahren auf fünf Jahre gesenkt. "Dadurch wird mehr Menschen der Weg in die Entschuldung ermöglicht. Der neue Privatkonkurs wird vor allem Erleichterungen für zahlungsunfähige Menschen mit sehr geringem Einkommen oder besonders hohen Schulden bringen", glaubt Grabner.

Begleitung bei Insolvenz

„Die Schuldnerhilfe OÖ. begleitet Menschen durch das Insolvenzverfahren“, betont Grabner und meint: „Eine Entschuldung bringt sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger etwas. Schuldnerberatung hat einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Derzeit sind wir mit vielen Anfragen zu dieser Neuregelung konfrontiert.“ Schulden haben für viele Menschen schwerwiegende Auswirkungen: Die Folgen einer anhaltenden persönlichen Finanzkrise seien oft vielfältig, oftmals auch dramatisch. "Existenzängste, gesundheitliche Probleme, Selbstmordgedanken, Arbeitsplatzverlust und Beziehungsprobleme sind in der Beratung oft Thema. Wenn ich einem 25-Jährigen die Hoffnung geben kann: du bekommst die Chance, mit 30 Jahren finanziell wieder von vorne anzufangen, dann leuchten seine Augen!", freut sich die Schuldnerberaterin. Sie rät allen, sich bald genug an die Schuldnerhilfe zu wenden und nicht so lange zu warten, bis der Hut voll brennt.

Zur Sache:
• Die staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Rohrbach-Berg arbeitet kostenfrei und die MitarbeiterInnen stehen unter Verschwiegenheit.

• Angeboten werden:
Schuldnerberatung, Budgetberatung, betreutes Konto, Familienberatung, Schulden-Prävention.

• Die Schuldnerhilfe OÖ, Regionalstelle Rohrbach, befindet sich am Stadtplatz 16, vis-a-vis des Medizinischen Dienstleistungszentrums. Tel: 07289/5000; E-Mail: rohrbach@schuldner-hilfe.at; www.schuldner-hilfe.at

• Seit 1. November 2017 gilt das geänderte Privatinsolvenz-#+recht. Bei der Rückzahlung muss keine Mindestquote mehr erreicht werden – sie betrug bisher zehn Prozent. Die Laufzeit des Insolvenzverfahrens wurde zudem von sieben Jahren auf fünf Jahre gesenkt.

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