Rudolfsheim-Fünfhaus
Im Handel vorgeschrieben: FFP2-Masken
Im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen FFP2-Masken getragen werden.
RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Die sogenannten FFP2-Masken gelten als wirksameres Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus als Stoffmasken. Sie gehören zur Kategorie der Halbmasken (englisch: filtering face piece, filtrierendes Gesichtsteil) und dürfen eine Gesamtleckage von höchstens 11 Prozent aufweisen, wobei der Mittelwert nicht größer als 8 Prozent sein darf.
Die Schutzwirkung von FFP2-Masken muss mindestens 95 Prozent für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche betragen. Außerdem müssen sie ausreichenden Filterschutz für feste und flüssige Partikel, sowie gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht, gewährleisten.
Am "Hauptplatz" in der Lugner City kann man FFP2-Masken kaufen: "Wir bieten sie um 1 Euro pro Stück an", freut sich Einkaufscenter-Gründer Richard Lugner.
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