Staubsauger kaputt
Rudolfsheimerin zweifelt am Reparaturbonus

Bei dem Staubsauger der Dame war der bewegliche Teil der Bürste kaputt. Sie besorgte sich das Ersatzteil selbst.  | Foto: Patricia Hillinger
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Ein abgebrochenes Staubsaugerteil bereitete der Penzinger BezirksZeitung-Leserin Brigitte reichlich Ärger.

WIEN/PENZING/RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. "Bei meinem noch gut funktionierenden Staubsauger ist das bewegliche Teil zwischen Stange und Bürste abgebrochen. Ich wollte daher vom Reparaturbonus Gebrauch machen", schilderte die Rudolfsheimerin Brigitte gegenüber der BezirksZeitung. Seit 26. April können nämlich Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten, die maximal 200 Euro betragen dürfen, für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt.

"Der Bon ist mühelos zu bekommen. Ich habe ein Geschäft in Hütteldorf gefunden, angerufen und gefragt wie, was, wann. Unverständlicherweise musste ich den ganzen Staubsauger mitbringen."

Die Dame brachte den Staubsauger in ein Penzinger Geschäft. | Foto: privat
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45 Euro Kostenvoranschlag

Die Diskussion begann dort damit, dass man zuerst 45 Euro für einen Kostenvoranschlag verlangte. Das Gespräch artete dermaßen aus, dass sie und ihr Gatte den Staubsauger schnappten und das Geschäft verließen. "Beim Hinausgehen sagte die Verkäuferin, dass für Ersatzteile gar kein Reparaturbonus verwendet werden darf. Aber einen Kostenvoranschlag hätte sie verlangt?", machte die enttäuschte Kundin ihren Ärger kund. Der bittere Nachgeschmack ist ihr Eindruck, dass Geschäfte über einen "Kostenvoranschlag" Geld machen wollen.

Mit dem Reparaturbonus zahlen Kunden nur die Hälfte.  | Foto: Stadt Wien
  • Mit dem Reparaturbonus zahlen Kunden nur die Hälfte.
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"Ich habe daraufhin direkt die Staubsaugerfirma kontaktiert, um dieses Teil zu kaufen. Das hätte ich gleich tun sollen." Die BezirksZeitung erkundigte sich auch im Geschäft. Dort wurde erklärt: "Der Kunde bringt uns ein kaputtes Gerät und bezahlt einen Kostenvorschlag von 45 Euro. Danach wird er über den Schaden und die Höhe der Reparaturkosten verständigt und kann entscheiden, ob er das Gerät bei uns reparieren lassen will oder nicht." Wenn ja, kann der Bon eingelöst werden und es wird der bereits bezahlte Kostenvoranschlag abgezogen.

Haben Sie den Reparaturbonus schon genutzt?

Aus dem Büro des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer hieß es: "Für einen Kostenvoranschlag muss man nur dann etwas bezahlen, wenn man vorab auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde. Wenn dies erfolgt ist, dann ist das rein rechtlich in Ordnung." Man kann einwilligen oder sich einen anderen Unternehmer suchen, der keine Kosten verrechnet. 45 Euro Kostenvoranschlag für eine Staubsauger-Reparatur erscheint der Arbeiterkammer jedoch sehr hoch.

"Es stellt sich die Frage, welcher Aufwand dahintersteckt. Wir haben bis jetzt noch keine Beschwerden erhalten, sodass wir davon ausgehen, dass üblicherweise für Reparaturen von Haushaltsgeräten eher kein entgeltlicher Kostenvoranschlag verlangt wird."

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