Straßenstrich raus aus Wohngebieten
Anfang November soll das neue Prostitutionsgesetz in Kraft treten
Keine Straßenprostitution mehr vor der Haustür, und: Bordelle müssen in Zukunft genehmigt werden.
Der Straßenstrich im Gebiet hinter dem Westbahnhof könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Denn Kernstück der präsentierten Novelle des Wiener Prostitutionsgesetzes ist die Trennung der Straßenprostitution von Wohngebieten – eine langjährige Forderung der betroffenen Anrainer, die gegen den Strich in ihrem Grätzl mobil machten.
Anrainer „vorsichtig optimistisch“
Die Sprecherin der Bürgerplattform Felberstraße Gabriele Schön zeigte sich in einer ersten Reaktion auch dementsprechend „vorsichtig optimistisch“. Vorsichtig deshalb, weil es noch viele Fragzeichen gebe. Tatsächlich war zunächst noch nicht ganz klar, wie im Gesetzestext – der Ende Juni beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten soll – Wohngebiete definiert werden. Bei der Präsentation der Pläne von der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger hieß es, dass als Wohngebiete jene Flächen gelten, auf denen mehrheitlich Wohngebäude stehen. „Zu schwammig“ sei das, kritisiert Schön. Erlaubt sein wird die Straßenprostitution etwa in Gewerbe- oder in Erholungsgebieten wie dem Prater.
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