Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regionalmedien Austria AG (RegionalMedien Austria) – Stand März 2021

Für private nicht gewerbliche Kleinanzeigen im Rahmen der Plattform #schautaufeinander (Online)


  1. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDBARES RECHT

    1. Diese AGB gelten für von der Kundin erteilten Aufträge zur Veröffentlichung von privaten, nicht gewerblichen Kleinanzeigen im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at. Die Nutzung von Werbeflächen im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at sowie die Veröffentlichung/Schaltung kommerzieller / gewerblicher Kleinanzeigen sind nicht Gegenstand dieser AGB, sondern werden durch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge für diese Bereiche geregelt.

    2. Vertragspartner der Kundin für erteilte nicht gewerbliche Kleinanzeigenaufträge im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at ist die RMA Media Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien. Diese (im Folgenden auch als Verlag bezeichnet) besorgt die Veröffentlichung der Kleinanzeigen auf Grund zustande gekommener Verträge über nicht gewerbliche Kleinanzeigen in den von der Vereinbarung umfassten Medien im RegionalMedien Austria-Verbund.

    3. Der Verlag erbringt die Veröffentlichung von Kleinanzeigen nur auf Basis der AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

    4. Es gilt österreichisches Recht.


  2. KOSTENLOSE PRIVATE KLEINANZEIGEN

    1. Die Veröffentlichung von privaten, nicht gewerblichen Kleinanzeigen im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at ist kostenlos.


  3. ZUSTANDEKOMMEN DES KLEIN-ANZEIGENVERTRAGES; VERTRAGSÄNDERUNGEN

    1. Kleinanzeigenaufträge im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at können entweder direkt online über die dafür vom Verlag zur Verfügung gestellten Eingabemasken oder per Post oder per E-Mail erteilt werden.

    2. Aus presserechtlichen Gründen müssen Name und Adresse der Kundin, der den Kleinanzeigenauftrag erteilt, dem Verlag mitgeteilt werden und muss über Aufforderung des Verlages vom Kunden ein Identitätsnachweis erfolgen. Ohne Bekanntgabe von Name und Adresse der Kundin kann der Kleinanzeigenauftrag nicht angenommen und die Kleinanzeige nicht veröffentlicht werden.

    3. Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Verlag einen Kleinanzeigenauftrag der Kundin schriftlich innerhalb angemessener eine Woche nicht übersteigender Frist bestätigt oder den vom Kunden übermittelten Kleinanzeigenauftrag unter Berücksichtigung von Punkt 4.b. dieser AGB erfüllt.

    4. Bei online über die dafür vom Verlag zur Verfügung gestellten Eingabemasken erteilten Kleinanzeigenaufträgen erhält die Kundin auf die von ihr dazu bekannt gegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahmeerklärung durch den Verlag betreffend den Kleinanzeigenauftrag, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. In diesem Fall enthält die Bestellbestätigung die Aufforderung an die Kundin zur Bestätigung des Kleinanzeigenauftrages und der Veröffentlichung der Kleinanzeige im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at. Der online über die dafür vom Verlag zur Verfügung gestellten Eingabemasken erteilte Kleinanzeigenauftrag wird erst mit der weiteren Bestätigung durch die Kundin wirksam.

    5. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Annahme von Kleinanzeigenaufträgen insbesondere wenn deren Erfüllung für den Verlag unzumutbar ist, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unzumutbarkeit in diesem Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn der Inhalt des Werbeauftrages gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten oder gegen Redaktions- oder sonstige einschlägige Werberichtlinien des vom Kleinanzeigenauftrag betroffenen Mediums verstößt. Die Kundin wird über die Ablehnung eines Kleinanzeigenauftrages, wenn ihr bereits eine Bestellbestätigung übermittelt wurde, ohne unnötigen Aufschub informiert.

    6. Der Verlag ist berechtigt, der Kundin Probeabzüge der Kleinanzeige oder deren Textierung zur Genehmigung vorzulegen.

      Die Kundin ist diesfalls verpflichtet, die Probeabzüge zu genehmigen oder dem Verlag mitzuteilen, inwieweit der Probeabzug vom erteilten Kleinanzeigenauftrag abweicht. Die Reaktionsfrist der Kundin beträgt 2 Werktage nach Zugang des Probeabzuges, es sei denn, der Kleinanzeigenauftrag soll nach dem Wunsch der Kundin ehestmöglich veröffentlicht werden und es stehen bis zum Anzeigenannahmeschluss nicht mehr 2 Werktage zur Verfügung. In diesem Fall ist die Bestätigung bis spätestens zwei Stunden des Anzeigenannahmeschlusses zu erteilen.

      Erfolgt innerhalb der Reaktionsfrist keine Mitteilung der Kundin, dass und bejahendenfalls inwieweit der Probeabzug vom erteilten Kleinanzeigenauftrag abweicht, gilt die Genehmigung der Kundin hinsichtlich des Probeabzuges als erteilt. Die Kundin wird bei Übermittlung des Probeabzuges zur Genehmigung auf die Rechtswirkungen ihres Verhaltens hingewiesen.

    7. Der Verlag ist berechtigt, die auf Grund eines Kleinanzeigenauftrages zu erbringende vertragliche Leistung einseitig abzuändern oder davon abzuweichen, wenn die Änderung und/oder Abweichung der Kundin zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Änderung (i) geringfügig und sachlich unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist - so insbesondere rechtlich notwendige Adaptionen einer Kleinanzeige vorzunehmen - und (ii) der Zweck des Kleinanzeigenauftrages nicht beeinträchtigt wird und (iii) der Kundin keine Mehrkosten aus der Änderung oder im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Kleinanzeige erwachsen.


  4. RÜCKTRITTSRECHT / WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZ- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN:

    1. Widerrufsrecht:

      1. Die Kundin hat als Verbraucher im Sinne des KSchG das Recht, einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen der RegionalMedien Austria, der Verlages oder der RMA Media Services GmbH abgeschlossenen Vertrag oder eine im Fernabsatz (z.B. per Post, Fax, Internet oder E-Mail) abgegebene Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Dienstleistungsverträgen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin den Verlag gerichtet an die RMA Media Services GmbH (Anschrift: Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien, Tel.: +43/1/5353530-110, Fax: +43/1/5353530-120, E-Mail: kundenservice@regionalmedien.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Kundin kann dafür auch das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

      4. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Verlag die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Grund eines ausdrücklichen darauf gerichteten Verlangens der Kundin begonnen und deren Ausführung vollständig abgeschlossen hat und die Kundin zuvor über den damit einhergehenden Verlust des Rücktrittsrechtes aufgeklärt wurde.


    2. Folgen des Widerrufs:

      1. im Allgemeinen

        Wenn die Kundin den Vertrag widerruft, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und hat ihr der Verlag alle Zahlungen, die der Verlag vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die Kundin eine andere Art der Lieferung als die vom Verlag angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das die Kundin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit der Kundin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der Verlag der Kundin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      2. bei Dienstleistungen

        Hat die Kundin im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen verlangt, dass die Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat die Kundin dem Verlag einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kundin den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      3. bei unentgeltlichen Verträgen

        Bei unentgeltlichen Verträgen fallen durch den Widerruf wechselseitig keine Nutzungsentgelte an.


  5. LEISTUNG DES VERLAGES

    1. Veröffentlichung der kostenlosen privaten Kleinanzeigen

      1. Der Verlag stellt der Kundin bei Kleinanzeigenaufträgen, bei denen die Kundin die Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) in Onlinemedien beauftragt und deren Text(e) die Kundin selbst über vom Verlag zur Verfügung gestellte Eingabemasken eingegeben hat, lediglich Speicherplatz für das Schalten der Kleinanzeigen zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung. Die Kundin ist für die Dauer von 30 Tagen berechtigt, die von der Kundin aufgegebene Kleinanzeige in der Rubrik der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at zu veröffentlichen.

      2. Pro Woche und Kunde sind maximal 3 separate Kleinanzeigen im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at möglich.

      3. Die maximale Wortanzahl pro Kleinanzeige beträgt mangels abweichender Definition in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für die jeweilige Rubrik und Veröffentlichungsform 280 Zeichen inklusive Leer- und Satzzeichen. Je nach Art der Kleinanzeige und Rubrik besteht entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung die Möglichkeit, Bilder / Fotos in die Kleinanzeige(n) einzubetten.

      4. Ein bestimmter mit der Veröffentlichung von Kleinanzeigen verbundener Erfolg wird vom Verlag nicht geschuldet. Der Verlag schuldet insbesondere nicht, dass eine bestimmte Zahl an Sichtkontakten, Personen, Page Impressions, Visits, oder - bei Werbemaßnahmen in Printmedien - eine bestimmte Auflage tatsächlich erzielt wird. Angegebene Reichweiten und/oder Auflagenzahlen und/oder sonstige Mediendaten dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nicht Bestandteil der vom Verlag geschuldeten Leistung.

      5. Kleinanzeigen mit Bildern / Fotos mit sexuellen oder den Intimbereich zeigenden oder suggerierenden Darstellungen sind unzulässig.

      6. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Inhalte (Texte, Bilder, Fotos etc) der Kleinanzeigen auf deren Rechtmäßigkeit oder auf eine allfällige Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder die Kundin auf einen gegebenen oder drohenden Rechtverstoß durch die Kleinanzeige hinzuweisen.
        Der Verlag ist aber berechtigt, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit von Kleinanzeigen erlangt, vom dem Kleinanzeigenauftrag zugrunde liegenden Vertrag zurückzutreten und die betreffenden Kleinanzeigen, deren Inhalt rechtswidrig ist oder gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Abmahnung der Kundin aus der Kleinanzeigendatenbank zu entfernen und/oder den Zugang zu diesen zu sperren und somit deren Veröffentlichung zu stoppen/auszusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verlag entweder auf Grund eines gerichtlichen und/oder behördlichen Auftrages dazu verpflichtet oder von Dritter Seite auf die Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufmerksam gemacht wird.

      7. Bei telefonisch erteilten Kleinanzeigenaufträgen oder telefonisch durch die Kundin veranlassten Änderungen erfolgt die Wiedergabe und Veröffentlichung der Kleinanzeige gemäß den beim Verlag in diesem Zusammenhang angefertigten Notizen.

      8. Der Verlag ist gegenüber der Kundin nicht verpflichtet, nach Beendigung oder Erfüllung des Kleinanzeigenauftrages die diesem zu Grunde liegenden Unterlagen aufzubewahren.

    2. Beginn und Dauer der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n)

      1. Die Freischaltung der Kleinanzeigen in Onlinemedien erfolgt ohne unnötigen Aufschub, im Allgemeinen innerhalb von sieben Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, mit der Kundin wurde ausdrücklich ein anderer Termin vereinbart.

      2. Eine bestimmte Veröffentlichungsdauer der kostenlosen privaten Kleinanzeige wird vom Verlag in Ermangelung einer entgeltlichen Gegenleistung durch die Kundin nicht geschuldet. Bei kostenlosten Kleinanzeigen stehen Beginn und Dauer und Art der Veröffentlichung im Ermessen des Verlages. Der Verlag ist daher berechtigt, die Veröffentlichung einer unentgeltlichen Kleinanzeige jederzeit zu beenden oder zu widerrufen. In der Regel werden kostenlose Kleinanzeigen jedoch für den Zeitraum von 30 Tagen ab Freischaltung im Rahmen der Plattform Schautaufeinander.MeinBezirk.at veröffentlicht.

      3. Der Verlag behält sich vor, eine Kleinanzeige der Kundin länger oder öfter zu veröffentlichen, als ursprünglich vereinbart. Die Kundin kann allein aus dem Umstand der länger oder öfter als ursprünglich vereinbarten Veröffentlichung gegen den Verlag keine Ansprüche ableiten.

    3. Form und Ort der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n)

      1. Der Verlag ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Kleinanzeigen auch in jedem frei wählbaren Medium oder im Rahmen von Kooperationen in Medien der Kooperationspartner zu veröffentlichen oder durch Dritte in anderen Printmedien oder auf anderen Internetportalen mit vergleichbaren Inhalten veröffentlichen zu lassen. Die Veröffentlichung auf anderen Portalen und/oder Domains und/oder anderen (Print)Medien ist jedoch vom Verlag nicht geschuldet.

      2. Die Kundin hat mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung keinen Anspruch auf eine bestimmte Form oder Platzierung der Kleinanzeige. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur bei entgeltlichen Kleinanzeigenaufträgen im Falle der Bezahlung eines Platzierungszuschlages und einer ausdrücklichen gesonderten diesbezüglichen Vereinbarung bindend.

      3. Gemäß den Bestimmungen über den Jugendschutz ist durch geeignete Maßnahmen insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Aufschriften oder Hinweise darauf hinzuwirken, dass jugendgefährdende Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht konsumiert werden. Dem Verlag ist der Kundin gegenüber nicht verpflichtet, den Inhalt der jeweiligen Kleinanzeige auf eine allfällige Problematik im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Jugendschutz zu prüfen, behält sich jedoch vor, bei potenziell jugendgefährdenden Inhalten durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Aufschriften oder Hinweise darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche potenziell jugendgefährdende Inhalte nicht konsumieren. Dies wird vom Kunden zustimmend zur Kenntnis genommen.

      4. Die Kundin wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Zugriff auf Onlinemedien und die dort abrufbaren Kleinanzeigendatenbanken von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig ist, die teilweise außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereiches des Verlages und dessen Erfüllungsgehilfen liegen (zB Netzausfälle und Serverausfälle in Bereichen von Drittbetreibern, die nicht dem Einflussbereich des Verlages oder dessen Erfüllungsgehilfen unterliegen).

      5. Ebenso ist die Darstellung der Kleinanzeige(n) der Kundin auf Onlinemedien und die dort abrufbaren Kleinanzeigendatenbanken von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren abhängig, die nicht der Kontrolle oder dem Einfluss des Verlages oder dessen Erfüllungsgehilfen unterliegen, wie insbesondere den von den darauf zugreifenden Nutzern verwendeten Browsern und Browsereinstellungen. Der Verlag kann daher keine Gewähr für eine bestimmte Form der Darstellung der oder den Zugriff auf die Kleinanzeige(n) leisten, soweit Faktoren außerhalb des Einflussbereiches oder Netzwerkes des Verlages für eine mangelhafte Darstellung oder einen nicht vorhandenen oder eingeschränkten Zugriff ursächlich sind.

      6. Der Verlag gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server des Verlages auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Verlag kann den Zugang zu den Kleinanzeigendatenbanken in Onlinemedien vorübergehend beschränken oder aussetzen, soweit dies zu Wartungszwecken erforderlich ist.


  6. BESONDERE VERPFLICHTUNGEN DER KUNDIN BEI ONLINE-KLEINANZEIGEN:

    1. Die Kundin ist bei Kleinanzeigenaufträgen, bei denen die Kundin die Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) in Onlinemedien beauftragt und deren Text(e) die Kundin selbst über vom Verlag zur Verfügung gestellte Eingabemasken eingibt, verpflichtet, die Kleinanzeige(n) der richtigen Rubrik zuzuordnen.

    2. Hat die Kundin vor Ablauf der Zeitspanne, für die die Kleinanzeige nach dem Kleinanzeigenauftrag in Onlinemedien veröffentlicht werden sollte, keinen Bedarf mehr an der geschalteten Kleinanzeige (z.B. inseriertes Objekt wurde vergeben), ist die Kundin im Hinblick auf die Aktualität der Kleinanzeigendatenbank verpflichtet, dies dem Verlag mitzuteilen bzw die betreffende Anzeige aus der Datenbank zu löschen.

  7. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DER KLEINANZEIGE(N) UND RECHTE DARAN

    1. Die Kundin räumt dem Verlag das Nutzungsrecht für die Durchführung des Kleinanzeigenauftrages nach Maßgabe dieser AGB ein.

    2. Der Text der Kleinanzeige(n) ist vom Kunden vorzugeben. Für den Inhalt der Kleinanzeige ist ausschließlich die Kundin verantwortlich.

    3. Die Kundin garantiert gegenüber dem Verlag (§ 880a ABGB), dass (i) er an den dem Verlag zur Verfügung gestellten Kleinanzeigen und all deren Bestandteilen (inklusive Text- und Bild- und Fotomaterial) über die für den Kleinanzeigenauftrag erforderlichen Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen verfügt; (ii) die erforderliche Zustimmung der allenfalls auf den für die Kleinanzeige(n) verwendete(n) Fotos gegebenenfalls erkennbar abgebildeten Personen zur Veröffentlichung deren Bildnisse für die betreffende(n) Kleinanziege(n) vorliegt; (iii) er den Verlag von allen finanziellen Nachteilen freihalten wird, die dem Verlag als Folge der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) und der dabei verwendeten Bilder und Fotos entstehen. Die Kundin ist insbesondere verpflichtet, dem Verlag sämtliche Verfahrenskosten und Entschädigungszahlungen zu ersetzen sowie die Kosten allfälliger gerichtlich aufgetragener Veröffentlichungen oder Entgegnungen nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Anzeigenpreisliste zu bezahlen und den Verlag hinsichtlich aller wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher Schritte, die den Verlag aufgrund der Veröffentlichung der Kleinanzeige treffen können, schadlos zu halten.

  8. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ DURCH DEN VERLAG

    1. Bei unentgeltlichen Kleinanzeigenverträgen sind jegliche Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche - ausgenommen vorsätzliche Schädigung durch den Verlag oder Personenschäden - gegen den Verlag ausgeschlossen.

  9. KONTAKTAUFNAHME ZU WERBEZWECKEN

  10. Kundeninformation (Direktwerbung): Der Verlag kann der Kundin (auch ohne vorherige Einwilligung) bis auf jederzeitigen Widerspruch durch die Kundin unter Verwendung der von der Kundin bei Erteilung des Kleinanzeigenauftrages bekannt gegebenen Kontaktinformationen der Kundin (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse[n], Telefonnummer[n], Telefaxnummer[n], Kundenkategorie) an die von der Kundin bekannt gegebene E-Mail-Adresse - jeweils im Zusammenhang mit den Print- und Onlinemedien sowie Social-Media-Kanälen des Verbundes der RegionalMedien Austria (RMA Media Services GmbH, RMA Marketing Services GmbH, RegionalMedien Tirol GmbH, Bezirksblätter Salzburg GmbH, RegionalMedien Niederösterreich GmbH, bz Wiener Bezirkszeitung GmbH, Bezirksblätter Burgenland Verlag GmbH, Wochenzeitungs GmbH Steiermark, RMK Regionalmedien Kärnten GmbH, RMA Gesundheit GmbH, Media 21 GmbH sowie deren Kooperationspartner RegionalMedien Oberösterreich GmbH und RZ Regionalzeitungs GmbH) -

    1. Newsletter mit Nachrichteninformationen über aktuelle Themen, wobei diese auch - aber als solche leicht erkennbar - Drittwerbung enthalten können, und

    2. Informationen über Werbemöglichkeiten und Angebote zu Werbeeinschaltungen, Werbeaufträgen oder Werbekooperationen, über Kundenincentives, über Aktionen, Vorteilsangebote, Gewinnspiele und Sonderthemen, über Events, die entweder von den Unternehmen im Verbund der RegionalMedien Austria veranstaltet werden oder an deren Durchführung die Unternehmen im Verbund der RegionalMedien Austria als Kooperations- oder Werbepartner mitwirken,

    3. Aufforderungen zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsbefragungen, zusenden.

    Für Direktwerbung mittels elektronischer Post (einschließlich SMS) gilt dies mit der Einschränkung, dass die Kundin nicht von vornherein durch Eintragung in die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) geführte Liste gemäß § 7 Abs 2 E-Commerce-Gesetz die Zusendung elektronischer Direktwerbung abgelehnt hat.

    Die Kundin kann der Zusendung von derartigen Nachrichten (einschließlich der Zusendung von Nachrichten mit Direktwerbung mittels elektronischer Post) jederzeit gegenüber der RMA Media Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien, kundenservice@regionalmedien.at, Tel.: +43/1/5353530-110, Fax: +43/1/5353530-120 (als Ansprechpartner des Verbunds der RegionalMedien Austria) widersprechen. Der Widerspruch wirkt, sobald der Widerspruch zugeht. Auf ihr Widerspruchsrecht wird die Kundin vom Verlag bei jeder an sie gerichteten Direktwerbung hingewiesen.

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