Zurück zur Arbeit nach langem Krankenstand
Wiedereingliederungsteilzeit und Wiedereingliederungsgeld gibt es seit 1. Juli.
SALZBURG (ap). Der Forderung nach einem "sanften" Wiedereinstieg in den Job nach einem langen Krankenstand wird seit Monatsbeginn nachgekommen. Die neue Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit. Das hilft Betroffenen, nach längerem Krankenstand wieder schrittweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Das sind die Voraussetzungen dafür:
> Mindestens 6-wöchiger, durchgehender Krankenstand
> Schriftliche Vereinbarung von Dienstgeber und Dienstnehmer („Wiedereingliederungsplan“ mit Beginn, Dauer und Ausmaß)
> Medizinische Stellungnahme durch den arbeitsmedizinischen Dienst oder Beratungen durch „fit2work“
> Aufrechtes Dienstverhältnis, keine Änderung des Dienstvertrages
> Nur die Arbeitsstunden werden gekürzt – und damit das anteilige Gehalt
> Ärztliche Bestätigung über die wiedererlangte Arbeitsfähigkeit
Wie viele Stunden kann man reduzieren?
> Mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit vor der Erkrankung (Minimum: 12 Wochenstunden)
> Das reduzierte Gehalt muss über der Geringfügigkeit liegen (2017: € 425,70)
Wiedereingliederungsgeld
Um den Einkommensverlust durch die befristete Stundenreduktion auszugleichen, erhält man das Wiedereingliederungsgeld.
Mehr Infos dazu unter www.sgkk.at/wiedereingliederung
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