Achtung Wild - Wildunfälle im Frühjahr
Welche Gefahren Autofahrer droht und wie man sich richtig verhält
SALZBURG (sm). Es ist der Horror jeden Autofahrers, wenn zwei leuchtenden Augen im Scheinwerferlicht des Autos auftauchen. "Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Aloisia Gurtner von der ÖAMTC Salzburg.
Die weitaus größere Gefahr liegt jedoch in den riskanten Ausweichmanövern. Ist ein Zusammenprall unvermeidbar, gilt es stark zu bremsen und das Lenkrad gut festzuhalten.
Wildunfälle passieren in der Dunkelheit
Von 5 bis 7 Uhr und 20 bis 23 Uhr passieren in den Monaten April bis September besonders viele Unfälle mit Wild. Wer für das Wild plötzlich und überraschend bremst und damit den Nachfolgeverkehr gefährdet, riskiert ein Mitverschulden. "Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden. Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem großen und schweren Tier wie einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß ist, dass eine Vollbremsung gerechtfertigt ist", erklärt ÖAMTC-Juristin Martina Schlegel-Lanz
Richtiges Verhalten beim Autofahren bei Wildbegegnung
Halten Sie den Blick nicht starr nach vorne, sondern achten Sie auch auf die Sicht seitlich. Bei Auftauchen eines Wildtieres heißt es: Geschwindigkeit runter, Fernlicht aus und hupen. Da Wildtiere oft im Rudel unterwegs sind, heißt es weiterhin vorsichtig sein. Erhöhte Aufmerksamkeit gilt vor allem im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern. Um Unfälle zu vermeiden, sollte man hier besonders vorsichtig fahren und großzügig Abstand zum Vorderfahrzeug einhalten. Geschieht ein Wildunfall, gilt es die Unfallstelle abzusichern. Im Folgenden heißt das: Warnblinkanlage ein, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, ggf. Erste-Hilfe leisten, Polizei oder den zuständigen Jagdaufseher verständigen.
Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Wilderei strafbar.
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