Arbeiterkammer gibt Tipps zum Schenken
SALZBURG (buk). Tipps rund um das Schenken haben Konsumentenschützer der Arbeiterkammer zum Advent zusammengefasst. So sind etwa Gutscheine, die von rund 50 Prozent verschenkt werden, nicht ohne Risiko. "Geht ein Unternehmen in Konkurs, können diese wertlos werden", so Angela Riegler, Leiterin der Konsumentenberatung. Zudem sollten Gutscheine möglichst lange gültig sein. Ohne Datum können sie 30 Jahre eingelöst werden. Auch das Umtauschen eines mängelfreien Produktes ist nicht immer möglich – ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Häufig sind Unternehmen hier aber kulant. Besondere Vorsicht ist beim Online-Kauf geboten, da hier immer wieder Betrugsfälle gemeldet werden.
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