"Es hat keine politische Absprache gegeben"

Bgm. Heinz Schaden nahm am Montag erstmals gemeinsam mit seinem Anwalt Walter Müller vor Journalisten Stellung zur juristischen Seite der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebrachten Klage.
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  • Bgm. Heinz Schaden nahm am Montag erstmals gemeinsam mit seinem Anwalt Walter Müller vor Journalisten Stellung zur juristischen Seite der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebrachten Klage.
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"Othmar Raus war in Finanzangelegenheiten alles andere als mein bester Freund", sagte Bgm. Heinz Schaden am Montag vor Journalisten und will damit bekräftigen, dass es zwischen ihm, dem Finanzreferenten der Stadt und seinem Amtskollegen beim Land, dem früheren Finanzreferenten Othmar Raus keine politische Absprache zum Zinstauschgeschäft gegeben hat. Die Übernahme von sechs für die Stadt "nicht gut aussehenden" Zinsgeschäften – laut Schaden "hochkpmplexe Finanzgeschäfte, die nur für Experten verständlich sind" – durch das Land sind Gegenstand der Untreue-Anklage gegen Schaden und sechs weitere Angeklagte.

Schadens Rechtsanwalt Walter Müller sieht einige Widersprüche in der Anklageschrift, die auf der "Konstruktion einer Raus-Schaden-Vereinbarung" beruht, welche es aber nie gegben habe. Die frühere Finanzbeamtin Monika Rathgeber – sie ist in dem Verfahren der Untreue angeklagt – habe alles getan, um für das Land finanzielle Vorteile zu erreichen, habe mit Banken um Cent-Beiträge gefeilscht. "Warum sollte sie plötzlich ein Geschäft zu Gunsten der Stadt und zu Ungunsten des Landes abgeschlossen haben?", fragt der Rechtsanwalt, der auch bei Raus kein Motiv für eine solche Tat erkennen kann.

Einen Grund für eine mögliche Privatbeteiligung der Stadt an dem Strafverfahren sieht weder Schaden noch sein Anwalt. Die Anwaltskosten könne die Stadt – im Falle einer Verurteilung – auch im Nachhinein von Schaden regressieren. Darüber hinaus sei der Stadt jedenfalls kein Schaden entstanden.

Lesen Sie auch: Oberhaupt der Stadt Salzburg unter Druck: Worum es bei der Klage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht.

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