Landesrettungskommandant Anton Holzer sieht Flüchtlingsspenden-Diskussion gelassen

Salzburgs Landesrettungskommandant Toni Holzer (r.) mit LR Martina Berthold und Rot Kreuz-Motarbeitern beim Aufbau des Flüchtlimgsquartiers in der Riedenburgkaserne im Jänner 2015. | Foto: Franz Neumayr
  • Salzburgs Landesrettungskommandant Toni Holzer (r.) mit LR Martina Berthold und Rot Kreuz-Motarbeitern beim Aufbau des Flüchtlimgsquartiers in der Riedenburgkaserne im Jänner 2015.
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Die Verrechnung von Leistungen in der Flüchtlingshilfe habe mit dem Innenministerium bisher gut funktioniert und er sehe daher auch die derzeitige Aufregung um die Aufrechnung von Spendengeldern gegen Förderungen durch den Bund gelassen, so Salzburgs Landesrettungskommandant Anton Holzer.

Bei den nun vom Innenministerium eingeforderten Informationen über eingegangene Spenden gehe es um Beiträge, die ausschließlich zur Verwendung für die Versorgung von Transitflüchtlingen zweckgewidmet worden waren. "Das sind vielleicht 10.000 bis 15.000 Euro. Flüchtlingshilfe ist aber sehr viel mehr als nur die Versorgung von Transitflüchtlingen", stellte Holzer klar. Hunderte Ehrenamtliche haben in Salzburg im vergangenen Jahr 185.000 Flüchtlinge betreut und gemeinsam mit den Mitarbeitern des Roten Kreuzes "Übermenschliches geleistet – und das geht in dieser Diskussion nun leider unter."

Das Schreiben des Innenministeriums bezeichnet Holzer als "vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert", darüber hinaus sehe er es gelassen. "Ich kann mir schwer vorstellen, dass sich das Innenministerium die Spendengelder holen wird. Dass wir Geld- oder Sachspenden, die wir zur Versorgung von Transitflüchtlingen erhalten haben wie zum Beispiel eine Palette Babynahrung nicht an das Innenministerium weiterverrechnen können, ist ja ohnehin klar. Wir können – und haben das auch in der Vergangenheit nie anders gemacht – natürlich nur tatsächliche Aufwändungen weiterverrechnen.

Spenden, die unter dem generellen Titel "Flüchtlingshilfe" an das Rote Kreuz überwiesen wurden, sind von der Aufforderung des Innenministeriums, diese zu melden, nicht betroffen.

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