Fakebewertungen erkennen
FSG fordert Klarnamenpflicht für Online-Bewertungsportale

Die FSG fordert besseren Schutz für Betriebe gegen Fakebewertungen. | Foto: Symbolfoto Pixabay
  • Die FSG fordert besseren Schutz für Betriebe gegen Fakebewertungen.
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Gerald Forcher setzt sich für Online-Bewertungen unter richtigen Namen ein. 

SALZBURG (sm). Auf Shopping Seiten oder Social Media lassen sich gekaufte Produkte oder Dienstleistungen, wie die Qualität eines Arztes oder der Service im Hotel schnell bewerten. Doch nicht jede Kritik stimmt. Nicht selten steckt hinter der Kritik ein barsches Verhalten, aus dem man versucht einen Vorteil herauszuschlagen. 

Anonym im Internet bewerten und kritisieren

„Werden anonym an den Haaren herbeigezogene Kritiken veröffentlicht, kann das für die Mitarbeiter des Betriebs ernste Konsequenzen bedeuten, ohne dass sich die Beschäftigten gegen die Behauptungen wehren können. Natürlich sind auch Unternehmer und Arbeitgeber betroffen, auch sie können sich gegen Fakebewertungen nicht gleich zur Wehr setzen!“ sagt der Landtagsabgeordnete der FSG-Salzburg (Fraktion Sozialdemokratische Gewerkschafter) Gerald Forcher, der eine Klarnamenpflicht für Internetbewertungen fordert. Damit soll sichergestellt werden, dass Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden können. 

Bisherige System von Onlinebewertungen überdenken

„Wir wollen das bisherige System nicht verhindern, müssen aber darüber nachdenken, wie Internetbewertungen in einen sinnvollen Rahmen gelenkt werden können“, erklärt Forcher.

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