Schleichende Entrechtung und Aussperrung der Wanderer!
Bei unseren Wanderungen ist uns in letzter Zeit aufgefallen, dass bei bestehenden, eingezeichneten und beschilderten Wanderwegen das Wegerecht von den neuen Eigentümern ignoriert wird.
Es werden Zäune, Verbotsschilder, Schranken, Absperrbänder und sonstige Behinderungen aufgestellt, damit die Wanderer daran gehindert werden den Weg ordentlich benützen zu können. Solche Vorgehensweisen werden immer mehr beobachtet.
Wir benützen den Wanderweg Nr. 9 von der Glasenbachklamm, in der Gemeinde Elsbethen über Höhenwald, Hirsteig zur Fageralm privat und auch mit der Pfadfindergilde Gnigl seit über 30 Jahre und befürchten, dass wir ihn bald nicht mehr begehen können, wenn an dem Tor auch noch ein Schloss angebracht wird.
Wir erfahren immer mehr eine schleichende Entrechtung und Ausschließung.
Ich möchte hiermit diesen Missstand aufzeigen, denn Schweigen käme einer Zustimmung gleich.
Ein Jahr später
Nachtrag am
6.11.2015
Ich habe es versucht mit Freunden, Kameraden und der Volksanwaltschaft das Recht auf Wegefreiheit im Bergland auf die Fageralm einzufordern. Jedoch ohne Erfolg. Um es kurz zu sagen: Das Recht hat man sich gerichtet, aber nicht zu Gunsten des einfachen (Bürger) Wanderers. Es fand ein Zusammenspiel von Gemeinde und neuem Grundbesitzer statt. Anders gesagt, man hat sich arrangiert.
Wie im Kleinen, so auch im Großen. Insgesamt stimmt mich die gesellschaftliche Situation und der Umgang mit den Grundrechten sehr bedenklich.
Ich wünsche Uns alles Gute.
Gruß
Roman
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.