Zweiter Anlauf für die digitale Wohnbauförderung

Neue Wohnungen in Oberndorf | Foto: LMZ

SALZBURG (lin). Anfang 2017 wurde die Wohnbauförderung auf ein Online-Antragssystem umgestellt. Seit Dienstag, 2. Jänner, sind wieder neue Antragskontingente für die Kaufförderung, die Errichtungsförderung im Eigentum und die Sanierungsförderung des Landes im Online-Förderassistenten verfügbar. "Die Erfahrungen des ersten Jahres mit Online-Antragsstellung waren positiv. Für 2018 wurden noch Optimierungen vorgenommen", betonte Wohnbaulandesrat Hans Mayr.

Einreichen so schnell wie möglich

In der Errichtungsförderung im Eigentum sind im ersten Quartal 2018 100, im zweiten und dritten Quartal jeweils 50 Anträge möglich, bei der Kaufförderung sind es 200 im ersten Quartal und jeweils 100 im zweiten und dritten Quartal. Bei der Sanierungsförderung richten sich die Kontingente nach der Anzahl der Wohnungen in einem Haus. Sind es bis zu zwei Wohnungen, so stehen im ersten Quartal 300 und im zweiten und dritten Quartal jeweils 200 Anträge zur Verfügung, bei mehr Wohnungen sind es 1.200 im ersten bzw. jeweils 800 in den Folgequartalen.

Für Anfragen steht die Wohnberatung Salzburg unter +43 662 8042-3000 zur Verfügung. Alle Informationen sind auch auf der Landes-Website abrufbar.

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