Salzburger Rechtsanwaltskammer hat Schiedsgericht eingerichtet

Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer, Friedrich Harrer, Universitätsprofessor und  Vorsitzende des Präsidiums des Schiedsgerichts Salzburg und Wolfgang Berger, Generalsekretär des Schiedsgerichts Salzburg
  • Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer, Friedrich Harrer, Universitätsprofessor und Vorsitzende des Präsidiums des Schiedsgerichts Salzburg und Wolfgang Berger, Generalsekretär des Schiedsgerichts Salzburg
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Mit ihrem neuen Schiedsgericht Salzburg will die Salzburger Rechtsanwaltskammer keine "Paralleljustiz" aufbauen, wie Rechtsanwaltskammerpräsident Wolfgang Kleibel betont, sondern Streitparteien eine Alternative zum starren Verfahren an einem österreichischen Gericht anbieten. "Das oberste Prinzip ist Freiwilligkeit der Streitparteien – ohne die gibt es kein Schiedsgerichtsverfahren", so Kleibel.

Anders als am "normalen" Gerichtsweg erwartet Streitparteien beim Schiedsgericht mehr Flexibilität beim Verfahren. So können sie sich auf einen beliebigen Ort für Verhandlung genauso einigen, wie auf andere "Abweichungen" – etwa das Heranziehen eines ausgewiesenen Experten, der nicht in einer Sachverständigen-Gerichtsliste geführt wird.

Ein Schiedsgerichtsspruch wird wie ein Testament bei Gericht hinterlegt und ist – nicht nur innerhalb der Europäischen Union – sondern darüber hinaus auch in 157 Staaten weltweit exekutierbar. Auch in der Schweiz, die für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen aus anderen Ländern als schwieriges Pflaster gilt. Ein Verfahren am Scheidsgericht kann – vor allem bei höheren Streitwerten – eine günstigere Alternative zum normalen Gerichtsweg bieten. Es gibt keine Instanzen, jeder Spruch wird aber vom OGH überprüft.

Das Angebot des Scheidsgericht umfasst zivilrechtliche Streitfragen, nicht aber das Mietrecht, das Familienrecht oder den Bereich des Konsumentenschutzes. "Es ist ein Angebot an die Wirtschaft, an Unternehmen, aber auch Privatpersonen, die ein Problem offensiv gelöst haben wollen", erklärt Wolfgang Bauer, Generalsekretär des Schiedsgerichts Salzburg.

Noch ein Unterschied zu herkömmlichen Gerichtsverfahren in Österreich: Das SChiedsgericht kann auch englischsprachige Verfahren durchführen, das Übersetzen und Beglaubigen von Dokumenten ist daher nicht zwingend notwendig.

Mit Friedrich Harrer, Universitätsprofessor für Unternehmensrecht an der Universität Salzburg und Vorsitzendem des Schiedsgerichtspräsidiums soll zudem die Brücke zur Wissenschaft geschlagen werden. "Wir werden das Projekt Schiedsgericht wissenschaftlich begleiten", erklärt Harrer.

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