Schonvermögen wird angehoben
Das sogenannte Schonvermögen – das ist jenes Vermögen, das bei der Unterbringung in einem Seniorinnen- und Seniorenwohnhaus vom Staat nicht angetastet werden darf – wird von derzeit 5.270 auf 7.500 Euro angehoben. "Ein erster Schritt", sagt LR Heinrich Schellhorn, der die im Arbeitsübereinkommen festgeschriebene Grenze von 10.000 Euro erreichen will. Die entstehenden Mehrkosten von 1,7 Millionen Euro teilen sich Land und Gemeinden.
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