Schuldsprüche für alle Angeklagten im Salzburger Swap-Prozess – Urteil ist nicht rechtskräftig
Dreijährige Haftstrafe für Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden, davon ein Jahr unbedingt
Paukenschlag im Salzburger Swap-Prozess. Alle sieben Angeklagten wurden schuldig gesprochen.
Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden – ihm hatte die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Untreue vorgeworfen – erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Er reagierte schockiert und verließ den Gerichtssaal gestützt auf zwei Vertraute.
Der frühere Finanzreferent des Landes Othmar Raus – er kommentierte die Urteilsbegründung mit den Worten "Nein, nein und nochmals nein" – sowie der ehemalige Leiter der Finanzabteilung des Landes Eduard Paulus erhielten wegen Beihilfe zu Untreue zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Paulus war der Richterin den Vorwurf an den Kopf, dass sie ein Fehlurteil gefällt hätte.
So wie Schaden wegen Beihilfe zu Untreue wurde der frühere Mitarbeiter der Finanzabteilung im Magistrat und nunmehriger Finanzdirektor zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt.
Schadens ehemaliger Sekretär und nunmehriger Magistratsdirektor erhielt eine einjährige bedingte Haftstrafe.
Wegen Untreue zu jeweils einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr wurden die frühere Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber sowie ihr ehemaliger Mitarbeiter verurteilt.
Die Urteilssprüche sind nicht rechtskräftig. Die bedingte Haftstrafen gelten für eine Probezeit von drei Jahren.
Rathgeber nahm sich Bedenkzeit. Alle anderen legen Berufung wegen Nichtigkeit ein.
Schaden hatte vor Prozessbeginn für den Fall einer Verurteilung in erster Instanz angekündigt, "zu wissen, was zu tun sei". Es wird damit gerechnet, dass er am Montag seinen Rücktritt bekannt gibt.
Was der Swap-Prozess mit dem Finanzskandal zu tun hat
Der nun in erster Instanz zu Ende gegangene Swap-Prozess ist ein Teilstück des Salzburger Finanzskandals. Der Salzburger Finanzskandal ist im Dezember 2012 aufgekommen und hat im Zusammenhang mit unterschiedlichen, teils hochspekulativen Finanzgeschäften einen Schaden von rund 350 Millionen Euro für das Land Salzburg zutage gefördert. Im Prozess gegen Bgm. Heinz Schaden und sechs weitere Angeklagte ging es laut Anklage um einen Schaden von 4,8 Millionen Euro. Diesen versucht das Land von der Stadt auf zivilrechtlichem Weg zurückzuholen – das Verfahren ruht.
Im Prozess ging es um einen Swap-Deal zwischen Stadt und Land aus September 2007. Weil das Land negative Swaps der Stadt ohne Gegenleistung übernommen hatte, sahen Staatsanwaltschaft und Gericht den Tatbestand der Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue erfüllt.
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