Das Horten von Bauland soll ab 2022 der Vergangenheit angehören

LH Wilfried Haslauer erklärte am Montag Journalisten die Eckpunkte des neuen Raumordnungsgesetzes aus dem Ressort von LH-Stv. Astrid Rössler.
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Wer nicht baut, zahlt Infrastrukturabgabe oder darf Antrag auf Rückwidmung stellen; Neue Handelsgroßbetriebe nur mehr in Ortskernen; Zweitwohnsitze sollen mit Generationenwechsel auf den Markt gebracht werden.

Von ihrem neuen Raumordnungsgesetz – das mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten soll – verspricht sich die Salzburger Landesregierung eine Mobilisierung von bisher gehortetem Bauland. Damit sollen auch die Preise für's Bauland fallen. "Das Angebot an Bauland wird größer sein, damit wird es auch günstiger", so LH Wilfried Haslauer (ÖVP). Ein konkretes, mit Zahlen hinterlegtes Ziel – etwa um wieviel Prozent der durchschnittspreis sinken soll – gibt es für die Erfolgsmessung dieses Zieles aber nicht.

Konkret stellt das Land von der bisherigen Vorrats- auf eine Bedarfswidmung um. Besitzer bestehenden, brach liegenden Baulandes haben nun die Wahl: Entweder sie bebauen ihr Grundstück innerhalb der kommenden fünf Jahre (also bis 2022) oder ihr Grund wird auf ihren eigenen Antrag in Grünland umgewidmet. Neues Bauland wird für zehn Jahre (bei Eigenbedarf kann auf 15 Jahre verlängert werden) gewidmet. Bis dahin muss gebaut werden – oder die mit rund zwei Euro pro Quadratmeter bemessene Infrastrukturabgabe wird fällig. Sie gilt ab einer Größe zwischen 500 und 700 Quadratmeter und wird möglicherweise noch regional gestaffelt.

Zweitwohnsitze sollen langfristig auf den Wohnungsmarkt kommen

Den illegalen Zweitwohnsitzen will man ebenfalls zu Leibe rücken: Zunächst soll in einer Wohnsitzerhebung festgestellt werden, wo Zweitwohnsitze bestehen. Diese können dann als höchstpersönliches Recht weiter unbefristet als Zweitwohnsitz benützt, aber nicht mehr als solche vererbt werden. Auch hier ist das Ziel, diese Wohnungen langfristig auf den heimischen Wohnungsmarkt zu bekommen. Bei Zweitwohnsitzen hebt die Gemeinde dann die "besondere" Ortstaxe mit einem 30-prozentigen Zuschlag ein.

Neue Handelsflächen nur mehr in Ortskernen

LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) – die klimatische Störung zwischen ihr und dem Salzburger Gemeindeverbandes ist noch nicht behoben – betont, dass mit dem neuen Gesetz große Handelsmärkte an Kreisverkehren, also außerhalb der Ortszenten, der Vergangenheit angehören werden. Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte könnten künftig nur mehr in ausgewiesenen Stadt- und Ortskernen errichtet, bestehende Verbrauchermärkte in der Peripherie einmalig höchstens um 100 Quadratmeter vergößert werden. Wer einen Markt neu errichtet, muss mit einem neuen Maximalmaß an Oberflächen-Parkplätzen das Auslangen finden. "Das sind 25 Parkplätze bei einem 500 Quadratmeter großen Martk", berichtet Rössler.

Neue Pflicht für Regionalverbände

Stärker eingebunden, aber auch in die Pflicht genommen werden sollen künftig die Regionalverbände. Sie werden verpflichtet, Regionalprogramme zu erstellen, dafür sollen diese inhaltlich auf wesentliche Punkte wie die angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie die Entwicklung in den Bereichen Verkehr, Tourismus und Mobilität reduziert werden

Wohnbau-Landesrat Hans Mayr (SBG) will mit der Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" den Gemeinden jenen Spielraum geben, den sie benötigen um so bauen zu können, wie es die Gemeinde benötigt.

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