EU-Flaggen wehen im Wind

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SALZBURG (jb). Ursprünglich dienten Flaggen einer visuellen Übertragung von Informationen über eine größere Distanz – z.B. von Schiff zu Schiff. Oft dienen sie der Markierung von Zugehörigkeit. An besonderen Tagen "wacheln" sie an öffentlichen Gebäuden, Firmen oder Privathäusern.

"Wenn wir eine Flagge hissen sollen, bekomme ich die Information direkt von der Präsidialabteilung des Landes. Diese ‚Einladung’ geben wir dann an die Gemeinden weiter", sagt Kurt Habe von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Die Erstinformation stammt dabei von Hubert Weinberger, Leiter der Fachabteilung Präsidialangelegenheiten des Amtes der Salzburger Landesregierung. "Wir schicken eine Einladung zur Beflaggung an die Bezirkshauptmannschaften aus. Generell existieren in der Republik Österreich keinerlei gesetzliche Pflichten zur Beflaggung von Gebäuden. Es steht jedermann frei, sein Haus bzw. seine Betriebsstätte auch permanent mit der Nationalflagge oder der Landesfahne zu beflaggen."

Feiertage und Todesfälle

Offizielle Einladungen zur Beflaggung werden z.B. am Nationalfeiertag oder bei Todesfällen von Politikern an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinden herangetragen. "In Salzburg selbst handeln wir anlassbezogen. Wir hissen Flaggen z.B. bei offiziellen Besuchen. Bei der Festspieleröffnung beflaggen wir den Mozartplatz und den Residenzplatz. Bei Todesfällen von aktiven Politikern hissen wir die Flagge beim Chiemseehof drei Tage lang", erklärt Hubert Weinberger die "Bräuche" in der Stadt.

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