Wohnbauförderung neu wird nachgeschärft
Sonderwohnbeihilfe für stark gestiegene Mieten aus Altförderung, Förderzahlbeschränkung im Eigentumsbereich
Nun ist es fix – für die Eigentumsförderung der Wohnbauförderung neu wird es ab 2017 nur mehr 600 Förderzusagen pro Jahr geben. Zu Zug kommen die jeweils ersten förderwürdigen Einreichungen, gestaffelt nach Quartalen. Das bedeutet, im ersten Quartal wird es 300 Zusagen geben, im zweiten Quartal 150 und im dritten und vierten Quartal nochmals 150.
Eigentumsförderung aus Jahren der Zuschuss-Förderungen war rückläufig
Dass es vor allem bei der Eigentumsförderung Handlungsbedarf gegeben hatte, demonstriert LR Hans Mayr anhand der Zahlen aus dem alten Zuschuss-Modell (das die SPÖ gerne weiterbehalten hätte): 2009 wurden noch 512 Kauf- und Errichtungsförderungen vergeben, die Anzahl ist in den Folgejahren gesunken und hatte 2014 einen Tiefststand von 172 erreicht.
Sonderwohnbeihilfe soll Mieten aus Altförderung senken
Eine weitere Neuerung wird die nochmalige Senkung der Zumutbarkeistgrenzen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe ab Jänner 2017 sein. Damit sollen noch mehr Menschen als bisher Zugang zur Wohnbeihilfe erhalten. Außerdem sollen die mit der Konstruktion der Staffelannuität aus der alten Wohnbauförderung über die Jahre stark gestiegenen Altmieten früherer geförderter Mietwohnungen durch gezielte Maßnahmen gesenkt werden. Betroffene Mieter der rund 25.000 Wohnungen aus dem Bereich der Gemeinnützigen sowie rund 2.400 privaten Mietwohnungen sollen eine enstrpechende Sonderwohnbeihilfe erhalten.
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