Entscheidung ist für Mönchsberggarage gefallen
Bgm. Heinz Schaden: "Ich hoffe, dass das Land nun das Projekt nicht weiter blockiert.“
Zugunsten der Stadt Salzburg und damit auch für die Mönchsberggarage hat der Landesverwaltungsgerichtshof entschieden. Die Landesregierung hatte die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Änderung des Flächenwidmungsplans, die für die Erweiterung der unterirdischen Garage notwendig ist, verweigert. Im Wesentlichenhatte das Land dabei mit einer nicht ausreichenden Reduktion von Parkplätzen an der Oberfläche argumentiert.
Lesen Sie dazu aus usnerem Archiv:
Raumordnungsabteilung lehnt Erweiterung der Mönchsberggarage ab
Die Stadt hatte dagegen beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Nun hat das Landesverwaltungsgericht der Stadt in allen Punkten Recht gegeben.
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