Was sich die Landtagsparteien gönnen, ist ihre Sache

Ludwig Hillinger, Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes | Foto: Franz Neumayr/SB
  • Ludwig Hillinger, Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes
  • Foto: Franz Neumayr/SB
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Rund 5,3 Millionen Euro Parteienförderung – es sind 5,366.778 Euro – verteilt das Land Salzburg heuer an die im Landtag vertretenen Parteien. Wofür sie das Geld verwenden dürfen, ist im Parteienförderungsgesetz nicht genau geregelt. Laut Gesetz erhalten sie das Geld für ihre "Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung". Inhaltlich geprüft wird das vom Landesrechnungshof nicht.

Warum nicht?
LUDWIG HILLINGER:
Das Gesetz sieht keine inhaltliche Prüfung vor. Das, was es vorschreibt, ist die Vorlage eines von einem gesetzlich dafür vorgesehenen Wirtschaftsprüfer geprüften Rechenschaftsberichtes bis zum 30. September. Den veröffentlichen wir – ohne ihn weiter zu kommentieren. Das einzige, was ich kritisieren kann, ist, wenn dieser Bericht nicht oder nicht rechtzeitig einlangt. Dann informiere ich – und das muss ich laut Gesetz – den Landtag darüber.

Wofür die Parteien das Geld ausgegeben haben, spielt keine Rolle?
Nein. Das hat mich als Landesrechnungshofdirektor auch nicht zu interessieren. Die Parteiarbeit muss in freier Disposition der Parteien liegen. Ich bin kein Gericht. Man kann und soll die Zuteilung der finanziellen Mittel regulieren – und das passiert ja auch mit dem Parteienförderungsgesetz –, aber dann muss man das Geld und seine Verwendung den Parteien überlassen.

Wie kann man da sicher sein, dass die Parteien die Parteienförderung auch wirklich für Tätigkeiten bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung verwenden?
Da ist die Selbstkontrolle innerhalb der Parteien gefragt. Wenn hier Geld anders – also nicht im Sinn der Partei verwendet wird – dann müssen sich die Parteimitglieder dagegen wehren. Wer den Verdacht von Untreue hegt, der muss das der Korruptionsstaatsanwaltschaft anzeigen.

Die Frage ist ja, wo die Grenze liegt zwischen Förderung der politischen Willensbildung und anderen Aktivitäten wie etwa Auslandsreisen.

Es wird selten von einer Partei finanzierte Reisen geben, die nicht im Interesse der Partei liegen. Wenn ein Politiker mit Parteiförderungsgeld zum Grand Prix nach Monte Carlo reist, dann ist das grenzwertig – aber auch hier: Die Frage ist nicht, was ich darüber denke, sondern was die anderen Parteimitglieder dazu sagen. Oder wir ändern das Gesetz.

Wäre das sinnvoll?
Ich wäre nicht glücklich damit, weil dann jede Kleinigkeit zu einem Hickhack zwischen den Parteien führen würde und der Landesrechnungshof – der unparteiisch und unparteilich ist – zwischen die Fronten geriete.

Sie überprüfen Parteispenden auf Vollständigkeit. Wie machen Sie das?

Wir prüfen Kassabücher und Konten – auf alle Spenden zwischen 500 und 3.500 Euro. Aber die Frage ist: Wo sind die dunklen Kanäle? Das, was nicht in den Kassabüchern oder auf den Konten zu finden ist? Das können wir gar nicht überprüfen, es sei denn, wir würden den Landesrechnungshof in eine CSI (Crime Scene Investigation, Anm.) verwandeln und gleichzeitig alle Spender aufrufen, sich bei uns zu melden. Dann bleibt immer noch der Teilaspekt von Sach- und Personalspenden, ein sehr heikles Thema.

Welche Konsequenzen gibt es, wenn Rechenschaftsberichte nicht rechtzeitig einlangen?

Keine. Das ist im Grunde genommen ein zahnloser Tiger. Genau wie es auch die Überprüfung des Inseratenverbotes – Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, dürfen nicht in Parteimedien inserieren – oder die Überprüfung auf Vollständigkeit der Parteispenden ist. Auch hier gibt es keine juristischen Konsequenzen. Das einzige, was passiert, ist, dass das dann politisch diskutiert wird.


WER HEUER WIEVIEL PARTEIENFÖRDERUNG ERHÄLT
 
Die Höhe der Parteienförderung orientiert sich an der Zahl der bei der letzten Landtagswahl erreichten Mandate – ungeachtet dessen, ob sich das seither verändert hat oder nicht.
Das bedeutet: Die FPÖ erhält Parteienförderung für sechs Mandatare, obwohl nur mehr eine Abgeordnete der FPÖ im Landtag sitzt. Das Team Stronach erhält Förderung für drei Mandatare, obwohl nur mehr ein TS-Mandatar (Helmut Naderer) im Landtag sitzt.
Die FPS erhält nach einem Verfassungsgerichtshof-Urteil vom Oktober 2016 nur mehr den Sockelbetrag – obwohl sie mit fünf Abgeordneten im Landtag vertreten ist.

ÖVP (Sockelbetrag plus 11 Mandatare): 1.542.540,00
SPÖ (Sockelbetrag plus 9 Mandatare):    1.283.309,20
Grüne (Sockelbetrag plus 7 Mandatare):               1.024,078,40
FPS (nur Sockelbetrag): 116.770,60
FPÖ (Sockelbetrag plus 6 Mandatare):       894.463,00
TS (Sockelbetrag plus 3 Mandatare):   505.616,80

_____________________________________________________________________________
Du möchtest täglich über Stories in deinem Bezirk informiert werden? Hier kannst du dich zum kostenlosen Nachrichtendienst der Bezirksblätter Salzburg anmelden, alle Infos dazu gibt's hier: www.meinbezirk.at/1964081

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.