Salzburger Finanzskandal
18 Monate bedingt für Monika Rathgeber

Monika Rathgeber bei der Urteilsverkündung im SWAP-Prozess am Landesgericht Salzburg, am 28. Juli 2017. | Foto: Neumayr/MMV
  • Monika Rathgeber bei der Urteilsverkündung im SWAP-Prozess am Landesgericht Salzburg, am 28. Juli 2017.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

SALZBURG. 18 Monate bedingte Haft gibt es im vierten Urteil für Monika Rathgeber, die frühere Leiterin des Budgetreferats der Landesfinanzabteilung. Sie legte Medienberichten zufolge am Mittwoch ein Teilgeständnis ab. Es gilt eine Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Rathgeber die 124 Zins- und Währungstauschgeschäfte (Swaps) sowie andere Derivate zwischen 2009 bis 2012 entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung abgeschlossen haben. Das Land Salzburg hat sich als Privatbeteiligter angeschlossen. 

Letztes Strafverfahren in der Finanzcausa

Für Monika Rathgeber handelt es sich um das vierte und letzte Strafverfahren in der Finanzcausa. Sie ist bereits dreifach rechtskräftig verurteilt worden, immer mit teilbedingten Strafen, die sie mit elektronischer Fußfessel verbüßen konnte. 

Die Folgen des Salzburger Finanzskandal  

Der Salzburger Finanzskandal wurde Ende 2012 öffentlich gemacht. Vermutet wurde, dass in der Landes-Finanzabteilung Steuergeld in Höhe von 340 Millionen Euro verspekuliert worden sei. Politisch zog der Finanzskandal Neuwahlen mit sich und den Rücktritt der damaligen SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Es folgten ein Untersuchungsausschuss und drei Prozesse mit teils unbedingten Haftstrafen, unter anderem auch für Politiker. 

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