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Besuche in Seniorenwohnhäuser ab 4. Mai möglich

Ab 4. Mai sind Besuche in Seniorenwohnhäuser wieder möglich – jedoch unter strengen Auflagen. | Foto: Symbolbild: Pixabay
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  • Ab 4. Mai sind Besuche in Seniorenwohnhäuser wieder möglich – jedoch unter strengen Auflagen.
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  • hochgeladen von Daniel Schrofner

Ab kommenden Montag, 4. Mai, kann es wieder Besuche in Seniorenwohnhäusern geben, jedoch unter strengen Auflagen zum Schutz der Menschen dort. „Das Gesundheitsministerium hat uns nun die Empfehlungen übermittelt, um die Wiederöffnung der Häuser vorzubereiten“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn, zuständig für Pflege und Betreuung.

SALZBURG. Angehörige können ihre Familienmitglieder in Seniorenwohnhäuser ab kommenden Montag, 4. Mai, wieder besuchen. Aber nur unter strengen Auflagen zum Schutz der Menschen dort. „Wir müssen die Öffnung mit strengen Vorgaben verbinden, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, um die Träger nicht zu überfordern und um einen ‚Ansturm‘ auf die Seniorenwohnhäuser zu vermeiden“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter und Sozialreferent Heinrich Schellhorn, der weiter hinzufügt: „Der lange, fehlende soziale Kontakt ist sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Angehörigen eine Belastung. Persönliche Kontakte sind für die psychische Gesundheit sehr wichtig. Daher soll es auch für diese verletzliche Gruppe Lockerungen geben, um wieder ein Stück Normalität zurück zu erhalten."

Die wichtigsten Regeln für den Besuch

  • Koordination der Besuche durch die Einrichtung, eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • Festlegen von begrenzten Besuchszeiten durch die Einrichtung.
  • Beschränkung der Anzahl der Besucher.
  • Die Besuche in den Einrichtungen sollen in einem ersten Schritt nur einzeln stattfinden (eine Besuchsperson pro Bewohner). Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, etwa wenn der Besuch nur durch Unterstützung möglich ist.
  • Vorzugsweise werden die Besuche in die Außenanlage verlegt, in diesem Fall sind auch zwei Besuchspersonen möglich.
  • Für Besuche sollen idealerweise Begegnungszonen geschaffen werden: räumliche Trennung durch Tisch oder ähnliches, Abstandsmarkierungen, Sitzmöglichkeiten in ausreichendem Abstand. Sollten Bewohnern ihren eigenen Wohnraum nicht mehr verlassen können, soll auch dort Besuch ermöglicht werden. Hier werden dann nochmals gesonderte Regelungen gelten, wie etwa zusätzliche Schutzkleidung.
  • Keine Besuche von Kindern unter sechs Jahren, außer in begründeten Ausnahmefällen, da diese von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
  • Eine zeitliche Beschränkung der Besuche wird empfohlen (beispielsweise häufiger eine halbe Stunde oder einmal wöchentlich und dafür länger).
  • Die Sonderregelungen bei Palliativ- Patienten bleibt aufrecht.

Nicht alle Häuser öffnen gleichzeitig

Ab dem heutigen Montag starten die Vorbereitungen, denn es braucht einige Tage Vorlaufzeit, um alles genau zu planen. „Die Besuche und die Zeiten dafür müssen genau koordiniert werden und unter strengen Schutzmaßnahmen ablaufen“, betont Schellhorn und bittet die Angehörigen schon jetzt um weiterhin Geduld, Disziplin und Mithilfe – so wie es in den vergangenen Wochen so gut in Salzburg funktioniert hat.

Video vom Land Salzburg:
Interview mit LH-Stv. und Sozialreferent Heinrich Schellhorn

Weitere Informationen zum Coronavirus in Salzburg findet ihr << HIER >>

Ab 4. Mai sind Besuche in Seniorenwohnhäuser wieder möglich – jedoch unter strengen Auflagen. | Foto: Symbolbild: Pixabay
„Die Besuche und die Zeiten dafür müssen genau koordiniert werden und unter strengen Schutzmaßnahmen ablaufen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn im Studio mit Chefredakteur Franz Wieser. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
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