SALK
Weitgehendes Besuchsverbot am Uniklinikum Salzburg wird aufgehoben
An allen fünf Standorten der Salzburger Landeskliniken gilt ab dem heutigen Montag, 14. Juni: ein Besuch pro Patient für eine Stunde am Tag. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie für Patienten in kritischen Lebenssituationen und es gilt für Besucher die 3-G-Regel.
SALZBURG. Aufgrund der sinkenden Zahlen von Corona-Infektionen können mit dem heutigen Montag, 14. Juni, auch an beiden Standorten des Uniklinikums Salzburg – Campus LKH und Campus CDK – die weitgehenden Besuchsverbote aufgehoben werden.
Damit gilt nun am Uniklinikum Salzburg, in der Landesklinik Hallein, in der Landesklinik St. Veit und in der Landesklinik Tamsweg:
- ein Besuch
- pro Person
- für eine Stunde
- am Tag
Als einheitliches Zeitfenster für diese Besuche steht täglich der Zeitraum von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung, wobei jeweils um 16 Uhr der letzte Einlass möglich ist. Alle Besuche müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen. "Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten, ihre Familien und Freunde über diese Regeln zu informieren und Besuche vorab abzustimmen", heißt es in einer Aussendung der SALK.
Ausnahmen gibt es auch
Die Covid-19-Öffnungsverordnung sieht vor, dass in Ausnahmen zusätzliche Besuche möglich sind. Diese Ausnahmen gelten:
- bei Patienten in kritischen Lebenssituationen – zum Beispiel in Palliativsituationen, vor und nach großen Operationen oder nach Unfällen,
- für die Seelsorge
- auf Geburten-Stationen
Ausnahmen aus den Besuchsregeln sind jeweils mit der Pflege auf der Station abzusprechen. Diese Ausnahmen werden dann in ein Besuchsverwaltungsprogramm eingetragen, mit dem an den Eingängen die Besuchsregeln umgesetzt werden können.
Die 3-G-Regel für Besuche
Als Besuche sind folgende Personen zulassen:
- Geimpfte
- Genesene
- Getestete
Es gelten die Nachweise für den grünen Pass:
Impfung:
- Bei Impfstoffen mit zwei Teilimpfungen: mindestens 22 Tage und höchstens 9 Monate nach der ersten Teilimpfung.
- Bei einer Impfung mit einer Teilimpfung: mindestens 22 Tage und höchsten 9 Monate nach der Impfung.
Genesen:
Ärztlicher Nachweis oder Absonderungs-Bescheid als Corona-positiv. Der Nachweis darf höchstens 6 Monate alt sein. Nachweis über neutralisierende Antikörper: höchstens 3 Monate alt.
Test:
- Antigen-Selbsttest mit QR-Code: höchstens 24 Stunden alt.
- Antigen-Test einer öffentlichen Stelle: höchstens 48 Stunden alt.
- PCR-Test: höchstens 72 Stunden alt.
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