Wohnen
Gesetz zur Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe in Begutachtung

Mit der Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe beschreitet Salzburg österreichweit juristisches Neuland. | Foto: Franz Neumayr
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Land schickt Gesetzesentwurf für eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe in Begutachtung. Die Höhe der Abgabe legt die Gemeinde fest. Damit soll dem spekulativen Leerstand der Kampf angesagt werden. 

SALZBURG. Die Landesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe in Begutachtung geschickt. Mit der "Kommunalabgabe Leerstand und Zweitwohnsitze" will die Landesregierung "einerseits den spekulativen Leerstand effektiv bekämpfen und andererseits den Salzburger Gemeinden ermöglichen, entfallende Ertragsanteile die durch Zweitwohnsitze zu kompensieren", heißt es von der ÖVP. 

Höhe der Abgabe legt Gemeindevertretung fest

Die Höhe der Abgabe, sowohl für die Zweitwohnsitz- als auch für die Leerstandsabgabe, können die Gemeinden durch Verordnungen festzulegen. Höchstbetrag sei aber 1.000 Euro pro Jahr für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern.

"Es geht um's spekulative Leerstehenlassen" 

Von der Abgabe ausgenommen seien Vorsorge- und Erbwohnungen, aber auch Wohnungen, die zu Ausbildungs- oder Pflegenotwendigkeiten genutzt werden. "Die private Vorsorgewohnung für die Kinder oder Enkelkinder ist genauso von der Abgabe ausgenommen, wie Erbschaften. Es geht uns explizit um spekulatives Leerstehenlassen von dringend benötigtem Wohnraum", sagt Klubobmann Wolfgang Mayer, der als ÖVP- Raumordnungssprecher die Gesetzesvorlage maßgeblich mitverhandelt hat. Mit diesem Gesetz betrete man teilweise juristisches Neuland, so Mayer. 

Das Gesetz ist sechs Wochen in Begutachtung und soll bis März 2022 beschlossen werden. 

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