Adi Rieger bleibt fix Bürgermeister
NEUMARKT (fer). Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung über die Wahlanfechtung der SPÖ vom April diesen Jahres bekanntgegeben: Der Anfechtung wird nicht stattgegeben. Alle Mitglieder der betroffenen Sprengelwahlbehörde bestätigten die Korrektheit der Auszählung und des Wahlergebnisses gegenüber der Gemeindewahlbehörde und damit auch dem Verfassungsgerichtshof. Der Vorsitzende dieser Sprengelwahlbehörde war ein von der SPÖ nominierter Jurist. Rückblick: Die SPÖ Neumarkt hat die...