Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Eine Bar darf sich nicht als "asylantenfrei" bezeichnen
Der Fall der "asylantenfreien Bar" in Bad Ischl sorgte 2016 für internationale Schlagzeilen. Das Landesgericht in Linz gab der Barbeitreiberin recht, nachdem sich die BH Gmunden aber an das Verwaltungsgericht in Wien gewandt hatte, kam es doch zum Urteil
BAD ISCHL. "Wir sind ab jetzt asylantenfrei!", hatte Charly's-Geschäftsführerin Karin Siebrecht-Janisch im Jänner 2016 via Facebook verkündet. Grund für diese Maßnahme: Janisch zufolge hatte es über mehrere Wochen hinweg sexuelle Belästigungen weiblicher Gäste und Kellnerninnen in ihrer Bar gegeben. Die Übeltäter seien angeblich 25 bis 30 in Ischl lebende Asylwerber gewesen. Um diese von der Bar fernzuhalten wurde ein Zwei-Euro-Eintritt eingeführt. Diese Maßnahme ging durch die Medien, kurze Zeit später trat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden auf den Plan. "Weil hierbei aber eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt worden ist, stellte die BH einen Strafbescheid von 500 Euro aus", erinnert sich Bezirkshauptmann Alois Lanz an die Geschehnisse von 2016.
Vorerst Freispruch durch Landesgericht
Das ließ sich die Bar-Betreiberin aber nicht gefallen und legte Einspruch ein. Der Fall ging zum Landesgericht, wo Siebrecht-Janisch freigesprochen wurde. Grund: Obwohl das Eintrittsgeld in Kombination mit besagtem Facebook-Posting als (mittelbare) Diskriminierung gesehen werden könne, die darauf abzielt, finanziell Benachteiligte von der Bar fernzuhalten, handle es sich nur um eine Ankündigung und nicht um eine Ausführung. Zweitere sei strafbar, erstere aber eben nicht. Da es zudem keinen konkreten Fall gegeben hätte, bei dem beispielsweise nur ein Asylwerber Eintritt zahlen hätte müssen, ein Österreicher aber nicht, sei es eben keine Diskriminierung.
Verwaltungsgerichtshof gibt BH recht
Damit gab sich nun wiederum aber die Bezirkshauptmannschaft Gmunden nicht zufrieden. Sie legte Amtsrevision ein und der Fall wurde an den Verwaltungsgerichtshof in Wien gebracht. "Dieser bestätigte unsere Ansicht, dass die Bezeichnung 'Asylant' diskriminierend ist", so Lanz. Zudem seien der Inhalt des Postings und die Intention, Asylwerber von der Bar auszugrenzen nicht misszuverstehen. "Wegen einiger Formalitäten muss das Verfahren nun wieder im Landesgericht fortgesetzt werden", erklärt Bezirkshauptmann Lanz, "aber da es sich um die Entscheidung des österreichischen Höchstgerichtes handelt, darf sich die Bar definitiv nicht als 'asylantenfrei' bezeichnen."
Charly's Bar bereits seit November 2016 geschlossen
Besagte Bar in Bad Ischl hat bereits seit November 2016 geschlossen und wurde kurz darauf durch die Bar "Moon's" ersetzt. Doch nicht nur der Name ist neu, auch die Betreiber. Für Siebrecht-Janischs "Charly's Bar" sind also schon vor einiger Zeit die "Lichter ausgegangen", vor dem Strafbescheid würde sie sich Lanz zufolge aber trotzdem nicht drücken können.
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